
Bei den Mergermarket European M&A Awards werden die führenden Transaktionskanzleien in Europa des letzten Jahres ausgezeichnet. Die Nominierung der Kanzleien erfolgt anhand der betreuten Transaktionen gemäß Mergermarket M&A-Datenbank. bpv Hügel führt in der Kanzleirangliste für österreichische Transaktionen (Q1-Q3, 2017, gemäß Wert) mit österreichbezogenen Transaktionen mit einem gesamten Transaktionsvolumen von rund EUR 5,3 Mrd.
Der Guide für International Arbitration von Legal 500 und The In-House Lawyer wird herausgegeben in Kooperation mit Michael Polkinghorne von White & Case, einer führenden US-Kanzlei für International Arbitration. Der Guide stellt die Jurisdiktionen vergleichsweise gegenüber und bietet Experten-Know-how zu den gesetzlichen Regelungen verbunden mit den persönlichen Einblicken im Bereich International Arbitration weltweit.
Die jussuccess ist die größte Karrieremesse für Studierende und Absolventen der Rechtswissenschaften im deutschsprachigen Raum. bpv Hügel ist vor Ort vertreten. Termin: Dienstag, 24. Oktober 2017 von 9.30-16.30 Uhr am Juridicum der Universität Wien, Schottenbastei 10-16, 1010 Wien. Besuchen Sie uns.
Rechtsanwalt Harald Strahberger erweitert das renommierte Team Öffentliches Wirtschaftsrecht von bpv Hügel. Harald Strahberger ist auf Umwelt-, Vergabe- und Energierecht spezialisiert.
Am 12. und 13. Oktober 2017 ist die RuSt (Jahresforum Recht und Steuern) in Rust zum 21. Mal Fixtermin für Juristen und Steuerexperten. bpv Hügel freut sich, Sie beim Jahresforum RuSt, mit fachlicher Gesamtleitung von Univ. Prof. Dr. Hanns F. Hügel, zu begrüßen.
Neue Offenlegungspflichten für Gesellschaften, Privatstiftungen, Versicherungsvereine, Trusts, Vereine und Genossenschaften. Ab 2018 sind zusätzlich „wirtschaftliche Eigentümer“ zu registrieren.
Wien, im September 2017. Elke Napokoj und Michaela Pelinka haben im neu erschienenen GmbH-Gesetz-Kommentar (Herausgeber: Foglar-Deinhardstein/Aburumieh/Hoffenscher-Summer; Verlag: Österreich) mitgewirkt.
Es bestehen kartellrechtlich zwei Joint Venture-Arten: Die Unternehmen können am Markt auftreten (Vollfunktionsunternehmen) oder nur die Joint Venture-Partner beliefern (Gemeinschaftsunternehmen). Die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen kann national anzumelden sein (keine EU-Fusionskontrolle). „Der EuGH hat nun geklärt, dass auch die Gründung eines Joint Ventures für ein bestehendes Unternehmen – ohne Vollfunktion – als Gemeinschaftsunternehmen gilt und wenn nur national anzumelden ist“, erläutert Florian Neumayr, Kartellrechtspartner bei bpv Hügel, in der Fachzeitschrift CGR.
Ziele gemeinsam erreichen. Am 07. September versetzte der Business Run in Wien erneut die heimische Unternehmenslandschaft in Bewegung.
Michaela Pelinka, Partnerin bei bpv Hügel und Vertreterin der AIJA für Österreich, hat an der Konferenz der AIJA in Tokyo als Sprecherin mit einem Expertenbeitrag zum Thema „Immobilien und die digitale Revolution – ein Widerspruch?“ teilgenommen.
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