Schwerpunkt unserer europarechtlichen Beratung sind neben dem Kartellrecht das Binnenmarkt- und das Beihilfenrecht – hochkomplexe Bereiche, die einer extrem dynamischen Entwicklung unterliegen. Unser Brüsseler Büro, die engen Kontakte zur EU sowie unsere langjährige Erfahrung gewährleisten eine Beratung am Puls der Zeit. Im Binnenmarktrecht beraten wir Unternehmen und Verbände im Zusammenhang mit Vertragsverletzungsverfahren; im Beihilfenrecht unterstützen wir Förderstellen und Förderwerber bei der EU-beihilfenrechtskonformen Gestaltung von Förderprojekten und bei Beihilfenaufsichtsverfahren; außerdem helfen wir unseren Mandanten bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Rückforderungsansprüchen vor den nationalen und den europäischen Behörden.