Steuerrecht und Rechnungslegung

bpv Hügel setzte bereits vor 40 Jahren als eine der ersten österreichischen Rechtsanwaltskanzleien auf die integrierte Steuerrechtsberatung – rechtliche und steuerrechtliche Beratung aus einer Hand für herausragende Beratungserfolge. Dieser ganzheitliche Ansatz hat sich bewährt und uns an die Spitze der österreichischen Anwaltskanzleien geführt. Seit längerem umfasst dieser Ansatz auch die nationale und internationale Rechnungslegung.

bpv Hügel bietet damit seit Jahrzehnten eine der größten und renommiertesten high-end Steuerrechtspraxen in Österreich. Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, dass die Praxisgruppenmitglieder doppelqualifiziert als Rechtsanwälte und Steuerberater sind.

Nicolas WolskiKornelia WittmannRoland Juill
Lucas HoraPatrick Nutz-Fallheier

 

Empfohlen als Top Steuerrechtspraxis in Österreich

Die bpv Hügel Steuerrechtspraxis ist als eine der besten Steuerrechtspraxen in Österreich anerkannt und wird regelmäßig in nationalen wie internationalen Rankings empfohlen.

   

   

Beratene Rechtsgebiete

Die Beratung erfolgt insbesondere zu den folgenden Rechtgebieten:

  • nationales und internationales Unternehmenssteuerrecht,
  • Kapitalertragsteuerrecht,
  • Verrechnungspreise,
  • Einkommensteuerrecht,
  • Umgründungssteuerrecht,
  • nationale und internationale Rechnungslegung,
  • Transaktionssteuern wie insbesondere Grunderwerbssteuer und Rechtsgeschäftsgebühren,
  • Umsatzsteuer und Zoll sowie
  • Finanzstrafrecht.

Beratungsschwerpunkte

Schwerpunkte der Steuerpraxis sind insbesondere

  • die Steuerplanung,
  • die Etablierung und Anpassung von Holdingstrukturen,
  • Fremdkapitalstrukturierung/-anpassung (Zinsschranke),
  • die Planung, Vorbereitung und Durchführung (grenzüberschreitender) Umgründungen,
  • Akquisitionsstrukturierung und -finanzierung,
  • Wegzug und Zuzug von Unternehmen und Privatpersonen (Wegzugsbesteuerung),
  • Mitarbeiterbeteiligungen,
  • Stiftungen und Trusts (sowohl Planung/Strukturierung und Etablierung als auch laufende steuerliche Themen.

Außenprüfungen, Steuerstreitigkeiten, Finanzstrafrecht und Interne Ermittlungen

Das Team berät oder vertritt seine Mandanten regelmäßig

  • im Hinblick auf Außenprüfungen/Betriebsprüfungen (zB Vorbereitung, Begleitung, Prüfung des Berichts, etc),
  • in Steuerstreitigkeiten,
  • in vorgerichtlichen Streitbeilegungen,
  • in Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht, dem Verwaltungsgerichtshof, dem Verfassungsgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof
  • in Verständigungs- und Schiedsverfahren,
  • im Bereich DAC 6/EU-Meldepflichtgesetz-Reporting,
  • im Finanzstrafrecht,
  • bei Selbstanzeigen und
  • in steuergetriebenen internen Ermittlungen (internal investigations).

Tax Rulings und Steuerliche Risikoeinschätzungen

Die Einholung von Rulings (Auskunftsbescheide sowie Treu und Glauben-Auskünfte) und die Evaluierung von Steuerrisiken für Steuerverfahren und Steuerversicherungen sind weitere Beratungsschwerpunkte.

DAC 6 | EU-MPfG-Reporting

In Österreich (EU-Meldepflichtgesetz, EU-MPfG) wie in der gesamten EU (DAC 6-Richtlinie) sind sog. meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen mittlerweile verpflichtend der Finanzverwaltung zu melden. Die Finanzverwaltungen wollen frühzeitig über bestimmte Gestaltungen informiert werden, die von ihnen als besonders „aggressiv“ empfunden werden.

Dieses Regime verpflichtender Meldungen (mandatory discosure rules, MDR) kann dazu führen, dass eine Vielzahl von steuerrechtlich völlig legalen Transaktionen gemeldet werden müssen. Meldepflichtig in Österreich sind in erster Linie Berater (sog Intermediäre), d.h. insbesondere Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater unter Umständen aber auch Konzernrechts- oder Steuerabteilungen.

Wenngleich primäres Ziel der MDR ist, dass die Mitgliedstaaten frühzeitig reagieren können, um ungewünschte (wenngleich legale) Gestaltungen zu unterbinden (zB Gesetzesänderungen) dürfen die gemeldeten Daten dürfen von der Finanzverwaltung für eine Vielzahl von weiteren Zwecken verwendet werden. Insbesondere dürfen diese Daten für die Steuerfestsetzung und die Außenprüfung (Betriebsprüfung) verwendet werden. Da die gemeldeten Daten in europaweites Zentralregister eingespeist werden, gilt dies auch für Steuerfestsetzungen und Außenprüfungen im Ausland.

Vor diesem Hintergrund ist es einleuchtend, dass derartige Meldungen wohlüberlegt und vorsichtig formuliert sein sollten. Dank der integrierten Steuerrechtskompetenz kann bpv Hügel rechtzeitig prüfen, ob eine Ihre Transaktion meldepflichtig ist und diese sensiblen Daten richtig bewerten und Meldungen abgeben, die nicht unnötig Probleme bei der nächsten Steuerfestsetzung und/oder Außenprüfung auslösen.

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