Zahlreiche umweltrechtliche Normen und Auflagen erschweren heute die Umsetzung von Projekten. Gerade bei Transaktionen gibt es nicht selten unliebsame Überraschungen – Altlasten oder sonstige Bodenverunreinigungen können den finanziellen Erfolg einer Investition erheblich gefährden. Daher beraten wir Anlagenbetreiber, Projektwerber, Unternehmenserwerber und Gebietskörperschaften in allen Phasen der Projektverwirklichung im Sinne rascher und sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich tragfähiger Lösungen, erforderlichenfalls auch vor den zuständigen Behörden und Gerichten.