
Karrieremesse | 29. Oktober 2019 Am Dienstag 29. Oktober, 2019 9.30- 16.30 sind wir wieder auf der jussuccess, der Karrieremesse für Studierende und AbsolventInnen der Rechtswissenschaften am Juridicum vertreten. Informieren Sie sich über unsere Fachrichtungen im Gespräch mit Partnern, Anwälten und Konzipienten! Wir freuen uns auf Ihren Besuch an unserem Stand Nr. 28! Silent Talks auf […]
Zur großen Erleichterung in der Immobilienbranche kam das Bestellerprinzip bei Mietverträgen nun doch noch nicht vor der Wahl, vom Tisch ist es den Medien zu Folge aber noch lange nicht.
Our Partner Sonja Dürager, specialised amongst others in IT-law, trademark, copyright, data protection, and unfair competition, wrote an article in German: Taking Videos of Police Operations – An interference with the rights of police officers?
Jahresforum Recht und Steuern (Business Circle). Fachliche Leitung zum Bereich Kapitalmarktrecht von Christoph Nauer. Vortrag „Internet-Business and Antitrust“ von Astrid Ablasser-Neuhuber. Workshop zu M&A‑Litigation mit Thomas Lettau und das „Update Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht“ mit Christoph Nauer.
Wir freuen uns, dass vier unserer Partner erneut von Who´s Who Legal für ihre Rechtskompetenz als Global Leaders anerkannt wurden
Diese länderspezifische Q&A gibt einen Überblick über die in Österreich möglicherweise auftretenden Fusionskontrollgesetze und -vorschriften. Sie umfasst die Zuständigkeitsschwellen, die inhaltliche Prüfung, das Verfahren, die Rechtsmittel, die Sanktionen, die Berufungen sowie die Stellungnahme des Verfassers zu den geplanten künftigen Reformen der Fusionskontrollregelung.
Der OGH hat erstmals die Abtretung von Anfechtungsansprüchen zugelassen und hat sich damit gegen die Rechtsansicht der beiden Unterinstanzen sowie der überwiegenden Meinung der Lehre gestellt.
Our two Real Estate specialists, Michaela Pelinka and Dominik Geyer, Partners at bpv Huegel, will participate at the upcoming Expo Real, the International Trade Fair for Property and Investment in Munich.
Transaktionen, die mit nahestehenden Unternehmen oder Personen abgeschlossen wurden, bedürfen ab einem gewissen Schwellenwert der Zustimmung des Aufsichtsrates und nach Maßgabe eines weiteren Schwellenwertes der Veröffentlichung
Mit 30.09.2019 treten die Leitlinien zu Auslagerungen (EBA/GL/2019/02) der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA) vom 25.02.2019 in Kraft. Die Leitlinien richten sich neben Kreditinstituten – hier waren schon bisher die CEBS-Leitlinien zu Auslagerungen relevant – neu auch an Wertpapierfirmen, Zahlungsinstitute und E-Geldinstitute.
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