
Die neue, ab 2019 anwendbare, Hinzurechnungsbesteuerung („CFC rules“) inkl der (modifizierten) Bestimmungen über den Methodenwechsel bildeten das konzernsteuerrechtliche Kernstück des Jahressteuergesetzes 2018.
Im Sommersemester 2019 findet an der Universität Wien, Juridicum, das 26. „Hügel-Seminar“ zu aktuellen Entwicklungen im Unternehmens- und Steuerrecht statt.
Am 1. April 2019 trägt Ingmar Etzersdorfer im Rahmen des Innsbrucker Wohnrechtlicher Dialog (IWD) der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck über Einfluss des deutschen Mietrechts auf die jüngste Rechtsprechung und Lehre in Österreich vor. Am 9. April 2019 kann bei der Akademie für Recht Steuern und Wirtschaft (ARS), sein Fachseminar über Musterverträge im MRG und am 11. April 2019 bei der Wohnen Plus Akademie über Änderungsrechte im ABGB, MRG und WEG besucht werden.
Das 30. bpv Hügel-Breakfast Briefing befasste sich eingehend mit der neuen Aktionärsrechte-Richtlinie. Nach dem Co‑Vortrag von Christoph Nauer und Daniel Reiter diskutierte das Fachpublikum über die zukünftige Befassung der Hauptversammlung mit der Vorstandsvergütung.
Den Start der Seminarreihe machte Dr. Julia Nicolussi, bpv Hügel, zu „Satzungsstrenge / Digitalisierung“. Der zweite Vortrag beschäftigt sich mit der gesellschaftsrechtlichen Umsetzung der AktionärsrechteRL – Ministerialentwurf zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie.
Die Steuerrechtsexperten Gerald Schachner und Kornelia Wittmann, Partner bei bpv Hügel, sind die Autoren für das österreichische Kapitel „Körperschaftsteuer“ im kürzlich erschienenen Chambers Global Practice Guide 2019.
Astrid Ablasser-Neuhuber gewinnt den renommierten “Chambers Award for Outstanding Contribution to the Legal Profession” beim Chamber Forums in Wien.
Christoph Nauer, Corporate- und Kapitalmarktrechts-Partner bei bpv Hügel, berichtet am 21. März 2019 zu „Neues Überprüfungsverfahren für Squeeze-out Abfindungen / Umtauschverhältnisse“ beim Seminar Kapitalmarktrecht (Business Circle Seminarreihe 2019).
Am 20. März 2019 referiert Ingmar Etzersdorfer, bpv Hügel, über Erhaltung und Nützliche Verbesserung in MRG, WEG und WGG.
Das Kartellrecht zieht in vielen Bereichen Grenzen – es schafft aber auch Möglichkeiten. Diese zu kennen ist entscheidend, um in der Praxis die richtigen Gestaltungsformen zu wählen und kartellrechtswidriges Verhalten zu vermeiden. Sonst drohen nicht nur hohe Geldbußen, sondern auch Schadenersatzansprüche privater Kläger.
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