
Mit dem am 22.03.2020 in Österreich in Kraft getretenen zweiten COVID-19-Gesetz kommt es auch zu wesentlichen Auswirkungen in Bezug auf Zusammenschlussanmeldungen, deren Fristen und deren Verfahren vor dem Kartellgericht. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat darüber hinaus auch angekündigt, ihren Geschäftsbetrieb umzustellen.
Unsere Datenschutzexpertin Sonja Dürager hat in diesem Beitrag diverse Fragen rund um die datenrechtlichen Aspekte in der COVID-19 Situation beantwortet
Viele Bauunternehmen haben den Baustellenbetrieb bis auf weiteres eingestellt. In der Regel ist die ÖNORM B 2110 in Bauwerksverträgen vereinbart.
Um den Mitgliedstaaten die Abfederung der ökonomischen Auswirkungen des neuartigen Coronavirus zu ermöglichen, hat die Europäische Kommission einen temporären Unionsrahmen veröffentlicht, durch den die Beihilfenregeln gelockert wurden. Unser Partner Christian F. Schneider gibt einen Überblick über die sich daraus ergebenden neuen Fördermöglichkeiten.
Die derzeitige Situation wirft viele Fragen im Zusammenhang mit der Abhaltung geplanter Haupt- oder Gesellschafterversammlungen auf. Insbesondere stellt sich die Frage, ob und unter welchen Umständen Versammlungen durchgeführt werden dürfen.
Verlängerung der Antragsfrist bei COVID-19 Folgen auf 120 Tage; Organpflichten in der Krise bleiben
Die Auswirkungen und Reaktionen auf die COVID-19-Pandemie fordert die Unternehmensorgane außerordentlich. Nachstehend wesentliche Schlüsselfragen und Maßnahmen.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie schlagen sich sowohl bei Unternehmen als auch Privatpersonen nieder. Verschiedene steuerliche Erleichterungen sollen bei Liquiditätsengpässen unterstützen. Weiters sollen Firsten verlängert werden.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sind an den Börsen drastisch zu spüren. Die Krise und deren allgemeinen wirtschaftlichen Auswirkungen (etwa Rezessionsgefahr) sind klarerweise keine Insiderinformation.
bpv Hügel hat Valneva Austria GmbH, Wien, im Zusammenhang mit einer erfolgreichen Finanzierungstransaktion durch zwei führende US-Investmentgesellschaften im Gesundheitswesen beraten.
© 2026 bpv Hügel Rechtsanwälte