Kartellrechtspraxis von bpv Hügel erneut „Elite“ bei GCR 100

Die Kartellrechtspraxis von bpv Hügel wird in der Global Competition Review für 2020 wieder in der Kategorie „Elite“ geführt.

28. Jänner 2020. Zum 11. Mal in Folge rangiert die Kartellrechtspraxis von bpv Hügel in der jährlich erscheinenden Global Competition Review „GCR 100“ in der Rubrik „Elite“ in Österreich. bpv Hügel wird in der Publikation als führender Berater in Kartellrechtsfragen wie folgt beschrieben:

„bpv Hügel gilt klar als eines der führenden Wettbewerbsteams Österreichs und findet sich regelmäßig auf Beraterlisten für Transaktionen mit österreichweiter Bedeutung. Astrid Ablasser-Neuhuber leitet die gesamte Wettbewerbspraxis, Florian Neumayr die kartellrechtliche Prozessführung, während Gerhard Fussenegger für das Brüsseler Büro verantwortlich zeichnet. Im vergangenen Jahr konnte die Kanzlei zudem Kajetan Rozga von Weil Gotshal & Manges in New York als Counsel dazugewinnen, und damit gleichzeitig auch ein Jahrzehnt kartellrechtlicher Erfahrung an US-amerikanischer Kartellrechtspraxis.“

Das Kanzleiranking basiert auf periodischen Erhebungen, bei denen die GCR-Berichterstatter gemeinsam mit führenden Experten aus der Anwaltschaft und den Behörden die jüngsten Veränderungen der Kartellrechtslandschaft analysieren. Die durch diese Recherchen gewonnenen Marktinformationen, gekoppelt mit dem Know-How aus mehr als 20 Jahren täglicher Berichterstattung über weltweite Wettbewerbsangelegenheiten, fließen in diese Ergebnisse ein.

 

Presseaussendung

Fotos:
Astrid Ablasser-Neuhuber
Florian Neumayr
Gerhard Fussenegger
Kajetan Rozga
Fotorechte: bpv Hügel

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