Konzerninterne Finanzierungen – Steuerrechtliche Fallstricke und aktuelle Entwicklungen

Full House beim bpv Breakfast Briefing mit Vertretern aus der Konzern-, Finanz- und Bankenwelt.

29. November 2019. Konzerninterne Finanzierungen sind national wie international eine Herausforderung, die an Komplexität immer weiter zunimmt. Das Steuerrechtsteam von bpv Hügel beleuchtete beim gestrigen Event der Breakfast Briefing-Reihe steuerliche Fallstricke und Entwicklungen bei mittel- und langfristigen Finanzierungen im Konzern.

Gerald Schachner, Partner und Leiter der Praxisgruppe Steuerrecht bei bpv Hügel, sowie seine beiden Kollegen Kornelia Wittmann und Nicolas Wolski, alle drei sowohl Rechtsanwalt als auch Steuerberater, schilderten die aktuelle Entwicklung in Deutschland und Österreich und gaben Einblicke zu Kernpunkten bei Außenprüfungen und der Praxis der Finanzverwaltung.

Ein Dauerbrenner in Betriebsprüfungen ist das Risiko der Umqualifikation von Fremdkapital in verdecktes Eigenkapital. Die drei Steuer- und Rechtsexperten präsentierten worauf zu achten ist, damit Up-/Downstream-Darlehen steuerlich anerkannt werden, und welche Anforderungen das – oft als Keule bezeichnete – Verbot der Einlagenrückgewähr an konzerninterne Darlehen und Cash-Pooling stellt. Danach hörten die Teilnehmer die harten Standpunkte, die die Finanzverwaltung mittlerweile im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen zT einnimmt und damit versucht, Finanzierungen wegen Gestaltungsmissbrauch nicht anzuerkennen.

Durch die europaweit harmonisierte Zinsschranke werden Finanzierungen steuerlich noch komplexer. Brandaktuell veröffentlichte die EU Kommission dazu am 27. November einen Beschluss gegen Österreich. Laut dem Beschluss ist Österreich verpflichtet, die Zinsschranke nach Maßgabe des EU-Rechts in nationales Recht umzusetzen. Der Hinweis der Vortragenden, dass sich Unternehmen rechtzeitig darauf einstellen sollten, war deshalb von besonderem Gewicht.

 

Über das bpv Hügel Tax Team
Als eine der ersten österreichischen Rechtsanwaltskanzleien setzt bpv Hügel bereits seit über 40 Jahren auf die integrierte Steuerrechtsberatung. Der ganzheitliche Ansatz umfasst die nationale und internationale Rechnungslegung. Besonderes Augenmerk wird auf die Doppelqualifikation der Praxisgruppenmitglieder als Rechtsanwälte und Steuerberater gelegt.

Das Team deckt das breite Spektrum der steuerrechtlichen Beratung ab, dazu zählen: Begleitung von Betriebsprüfungen, Second level Reviews/Opinions, Steuerverfahren (BFG, VwGH, VfGH und EuGH), steuerbezogene Internal Investigations, Tax Compliance, Evaluierung von Steuer- und/oder Finanzstrafrisiken, Einholung von Rulings, Risikoanalysen für Steuerversicherungen, Verständigungs- und Schiedsverfahren, Fragen des Bilanzrechts, Strukturierungen und Umstrukturierungen, M&A Transaktionen, Beratung und Vertretung in Finanzstrafsachen einschließlich Selbstanzeigen, Beratung und Etablierung inländischer sowie grenzüberschreitender Konzernstrukturen.

Über Gerald Schachner
Mag. Gerald Schachner ist Leiter der Steuerrechtspraxis bei bpv Hügel und spezialisiert auf nationales und internationales Unternehmenssteuerrecht und Steuerplanung, (grenzüberschreitende) Umgründungen, Transaktionsstrukturierung sowie Außenprüfungen, Steuerverfahren einschließlich Finanzstrafverfahren und Einholung von Rulings. Er ist als Rechtsanwalt und Steuerberater zugelassen und berät nationale und internationale Unternehmensgruppen, Banken, Private Equity–Fonds zu Transaktionen, der Steuerstrukturierung samt Einholung von Rulings (Auskunftsbescheiden) und betreut High Net-Worth Individuals und Trusts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Sachverhaltsaufklärung bei internen Untersuchungen, der Vertretung bei steuerlichen Außenprüfungen, Selbstanzeigen und Steuerstreitigkeiten einschließlich Finanzstrafrecht.

Über Kornelia Wittmann
Tätigkeitsschwerpunkte der Anwältin und Steuerberaterin Dr. Kornelia Wittmann LL.M. (int Tax Law, Wien) sind nationales und internationales Unternehmenssteuerrecht und Steuerplanung, Beratung bei Außenprüfungen sowie Steuerverfahren einschließlich Finanzstrafverfahren. Außerdem berät sie im Bank- und Finanzmarktaufsichtsrecht. Sie ist als Rechtsanwältin (RAK München) und als Steuerberaterin zugelassen. Kornelia Wittmann berät nationale und internationale Unternehmensgruppen, Kredit- und Finanzinstitute zu Transaktionen und zur Steuerstrukturierungen samt Einholung von Rulings (Auskunftsbescheiden) und betreut High Net-Worth Individuals. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in Steuerstreitigkeiten vor dem Bundesfinanzgericht und dem VwGH, der Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten (Verständigungs- und Schiedsverfahren), in der Vertretung bei Selbstanzeigen, steuerlichen Außenprüfungen und Finanzstrafverfahren. Außerdem begleitet sie regelmäßig Internal Investigations sowohl bei der Sachverhaltsaufarbeitung wie auch aus steuer- und finanzstrafrechtlicher Sicht.

Über Nicolas Wolski
Nicolas Wolski, LL.M. (Steuerwissenschaften, Münster und Steuerrecht und Rechnungswesen, Wien) ist Rechtsanwalt (RAK Frankfurt am Main) und Steuerberater (Österreich und Deutschland). Sein Beratungsschwerpunkt sind steuerliche Aspekte von M&A-Transaktionen sowie grenzüberschreitender Strukturierungen.
Bevor er sich bpv Hügel anschloss hat Nicolas Wolski etliche Jahre für internationale Großkanzleien wie die Magic Circle Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP und die US Kanzlei Willkie Farr & Gallagher LLP (zuletzt als Special European Counsel) gearbeitet.

 

Foto (vl):
Nicolas Wolski, Angelika Mayrhofer (A1 Telekom Austria), Kornelia Wittmann, Markus Hellerschmid (Helios-Group) und Gerald Schachner

Fotorechte: Alina Burlacu

Pressemitteilung