20. März 2020 – need2know
Die Auswirkungen und Reaktionen auf die COVID-19-Pandemie fordert die Unternehmensorgane außerordentlich. Nachstehend wesentliche Schlüsselfragen und Maßnahmen.
- Enge Abstimmung und Zusammenarbeit der Unternehmensorgane – Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichtsrat – miteinander, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter des Unternehmens, Kunden, Vertragspartner und der Allgemeinheit möglichst sicherzustellen.
- Prüfung und Aufbereitung der Risiken, die dem Unternehmen, seinen Aktionären und Stakeholdern durch die COVID-19-Pandemie entstehen.
- Laufende Evaluierung und Prüfung der Strategie, um negative Auswirkungen zu reduzieren; einschließlich Prüfung staatlicher Unterstützungsmaßnahmen.
- Prüfung der kurz- und mittelfristigen Liquiditätsplanung und der Finanzierungssituation des Unternehmens, insbesondere bestehende Finanzierungslinien, einschließlich der Zusicherungen (Covenants).
- Im Zusammenhang mit der Liquiditäts- und Kapitalstruktur sind insbesondere die Konkursantragspflichten bei Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung (samt negativer Fortbestehensprognose) zu beachten. Der Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern, spätestens 60 Tage nach Eintritt, zu stellen. Verlängert auf 120 Tage, wenn durch die Pandemie/Epidemie verursacht (Verlängerung gemäß dem gerade im Nationalrat behandelten 2. COVID-19-Gesetz).
- Für regulierte Unternehmen laufende Kommunikation zur Entwicklung und Maßnahmen mit den Aufsichtsbehörden.
- Klare und angemessene externe und auch interne Kommunikation zu Krisenmaßnahmen des Unternehmens.
- Prüfung anhand der Entwicklungen, ob Markterwartungen oder kommunizierte Prognosen für laufende und zukünftige Geschäftsperioden, insbesondere Umsatz- und Ergebniserwartungen, noch erreicht werden können. Bei börsenotierten Unternehmen sind zu erwartende Abweichungen/geänderte Prognosen idR ad-hoc pflichtig (siehe need2know – Auswirkungen COVID-19 – Ad-hoc Meldepflichten börsenotierte Gesellschaften).
- Beurteilung der Dividendenpolitik. Kürzung oder Entfall von Ausschüttungen, wenn im Unternehmensinteresse aus Kapital- und/oder Liquiditätsgründen erforderlich.
- Prüfung und Bewertung von Transaktionschancen und -möglichkeiten zur langfristigen Unternehmensentwicklung.
- Prüfung des Geschäftsmodells des Unternehmens (kurz- und langfristige Perspektive) und erforderliche Änderungen, um die langfristige Tragfähigkeit des Unternehmens zu gewährleisten.
Autoren: Christoph Nauer, Thomas Lettau
Praxisgruppe:
Corporate/M&A
Kapitalmarkt, Bankrecht & Finanzierung
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