Covid-19 hat dazu geführt, dass Alerts, Newsletter und E-Mail-Werbung noch mehr an Bedeutung gewinnen als dies bereits bisher der Fall war. Ziel ist es, Kunden auf die eigenen Produkte und Dienstleistungen trotz der Beschränkungen Geschäftslokale zu betreten, beständig aufmerksam zu machen. Der Umstand, dass die Krise dazu zwingt, auf andere Kommunikationsmittel als das persönliche Kundengespräch auszuweichen, erlaubt dabei jedoch nicht, die Regeln für E-Mail-Werbung außer Acht zu lassen.
[mehr]Elke Napokoj und Michaela Pelinka, Partnerinnen bei bpv Hügel in Wien, haben gemeinsam mit Heinrich Foglar-Deinhardstein, Partner bei CERHA HEMPEL Rechtsanwälte, im renommierten Verlag LexisNexis einen Praxiskommentar zum Aktiengesetz herausgegeben.
[mehr]Auszeichnungen erfolgten in den Kategorien M&A, Kartellrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht sowie bei Sanierungen/Insolvenzen. Während Astrid Ablasser-Neuhuber seit mehr als 15 Jahren zu den 3 „versiertesten Kartellrecht-Experten“ Österreichs zählt, läuft ohne Elke Napokoj, die als einzige Frau unter den Top 10 gelistet ist, „kein großer M&A-Deal“ ab. Im Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht zählt Christian Schneider wie schon seit […]
[mehr]Die Kanzleien Oberhammer Rechtsanwälte, bpv Hügel und DLA Piper haben mit Ewald Oberhammer, Christoph Nauer und Christian Temmel bei der ersten virtuellen Hauptversammlung einer börsenotierten Gesellschaft im deutschsprachigen Raum, gemeinsam mit Wilhelm Rasinger vom Interessensverband der Anleger (IVA), als unabhängige Stimmrechtsvertreter agiert.
[mehr]23. April 2020. Wir freuen uns in der aktuellsten Ausgabe der Fachzeitschrift JUVE erneut unter den führenden Kanzleien gelistet zu sein. Unser Bank- und Finanzrecht sowie Kapitalmarktrechts-Team zählt zu den Besten in Österreich. „Die Stärke dieser Praxis tritt insbesondere an der Schnittstelle von Corporate/M&A und Kapitalmarktrecht zutage. Damit konnte das Team zuletzt Banken und Unternehmen […]
[mehr]Das Gesellschaftsrechtliche COVID-Gesetz sowie dessen Durchführungsverordnung („COVID-19-GesV“) bringen lang erwartete Erleichterungen insbesondere für virtuelle Versammlungen von Aktiengesellschaften und GmbHs sowie deren Organen.
[mehr]bpv Hügel wird im internationalen Anwaltsranking The Legal 500 EMEA 2020 in zahlreichen Fachgebieten erneut unter den besten Kanzleien Österreichs gelistet.
[mehr]Am 08.04.2020 wurde aufgrund des § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes, BGBl. I Nr. 51/2014, zuletzt geändert durch das 3. COVID-19-Gesetz, BGBl. I Nr. 23/2020, die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Richtlinien über die Ergreifung von finanziellen Maßnahmen, die zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen geboten sind („Corona Hilfs-Fonds VO“), kundgemacht (BGBl. II Nr. 143/2020).
[mehr]In gerichtlichen Verfahren sind aktuell alle prozessualen Fristen, deren fristauslösendes Ereignis ab dem 22. März 2020 eingetreten oder bis dahin noch nicht abgelaufen waren, unterbrochen. Die Fristen beginnen mit 1. Mai 2020 neu zu laufen.
[mehr]Telearbeit oder auf Neudeutsch Home Office sind mittlerweile zu Buzzwords der Corona-Krise geworden. Unter Telearbeit versteht man im Allgemeinen Tätigkeiten, die räumlich entfernt vom Standort des Arbeitgebers durchgeführt werden und deren Erledigung durch eine kommunikationstechnische Anbindung an die IT des Arbeitgebers unterstützt wird.
[mehr]© 2026 bpv Hügel Rechtsanwälte