„Erstauftraggeberprinzip“ im Maklergesetz – Aktueller Artikel in immo aktuell von bpv Hügel-Partnerin Michaela Pelinka und Christian Klein

Mitte Dezember letzten Jahres haben die Regierungsparteien eine Einigung über das sogenannte „Erstauftraggeberprinzip“ im Maklergesetz bekannt gegeben, wonach die Provision für die Vermittlung von Mietwohnungen von demjenigen zu zahlen ist, der den Makler zuerst beauftragt hat. Mittlerweile wurde diese Regelung bereits im österreichischen Nationalrat beschlossen, sodass es ab 1. Juli 2023 zu einer Abkehr vom bisherigen Modell der Doppelmaklerschaft im Bereich der Mietvermittlung kommen wird. Die von den Regierungsparteien angepriesene finanzielle Entlastung für MieterInnen geht jedoch mit einem Informationsdefizit für Wohnungssuchende einher.

Lesen Sie den aktuellen Artikel in immo aktuell von unserer Partnerin Michaela Pelinka gemeinsam mit Christian Klein über den § 17a MaklerG, der am 1. Juli 2023 in Kraft tritt, und seine Auswirkungen auf die Mietvermittlung.

 

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