
Es bestehen kartellrechtlich zwei Joint Venture-Arten: Die Unternehmen können am Markt auftreten (Vollfunktionsunternehmen) oder nur die Joint Venture-Partner beliefern (Gemeinschaftsunternehmen). Die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen kann national anzumelden sein (keine EU-Fusionskontrolle). „Der EuGH hat nun geklärt, dass auch die Gründung eines Joint Ventures für ein bestehendes Unternehmen – ohne Vollfunktion – als Gemeinschaftsunternehmen gilt und wenn nur national anzumelden ist“, erläutert Florian Neumayr, Kartellrechtspartner bei bpv Hügel, in der Fachzeitschrift CGR.
Ziele gemeinsam erreichen. Am 07. September versetzte der Business Run in Wien erneut die heimische Unternehmenslandschaft in Bewegung.
Michaela Pelinka, Partnerin bei bpv Hügel und Vertreterin der AIJA für Österreich, hat an der Konferenz der AIJA in Tokyo als Sprecherin mit einem Expertenbeitrag zum Thema „Immobilien und die digitale Revolution – ein Widerspruch?“ teilgenommen.
bpv Hügel wurde vom führenden deutschen Branchenmedium JUVE für den Award „Kanzlei des Jahres Österreich” 2017 nominiert.
Der Entwurf der Novelle ist ein wichtiger erster Schritt, die Privatstiftung – die insbesondere durch die Judikatur „stark beeinträchtigt wurde“ – wieder zu beleben. Dies kommt vor allem Unternehmensstiftungen mit Familienunternehmen zugute. Der Entwurf ist aber noch in wichtigen Punkten verbesserungsbedürftig.
Das höchste Hotel- und Bürogebäude Österreichs – der DC Tower 1 in der Donau-City – ist von der VIENNA DC Tower 1 Liegenschaftsbesitz GmbH, Tochtergesellschaft der UniCredit Bank Austria AG, an die deutsche Deka Immobilien Invest GmbH verkauft worden. bpv Hügel hat das Management der Verkäuferin im Zuge des Verkaufs beraten.
Erstmals Regelungen für den Börserückzug – ab 2018 ist ein Delisting für börsenotierte Aktiengesellschaften auch vom Amtlichen Handel möglich.
BAWAG P.S.K. hat die Bausparkasse und Wohnbaubank des Volksbanken-Verbunds erworben. bpv Hügel hat die BAWAG P.S.K. bei der Transaktion und der anschließenden Abspaltung von IMMO-BANK zur Integration in die BAWAG P.S.K. beraten. Die Abspaltung ist heute in das Firmenbuch eingetragen und wirksam geworden.
Corporate Governance und Geschlechterdiversität – Der Nationalrat hat am 28.06.2017 eine 30%-Geschlechterquote („Frauenquote“) für Aufsichtsräte von börsenotierten Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit mehr als 1.000 Beschäftigten beschlossen. Das „Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat“ tritt mit 01.01.2018 in Kraft.
Priv.-Doz. DDr. Christian Schneider, Partner bei bpv Hügel Wien, und Mag. Anna Walbert-Satek, Rechtsanwältin bei bpv Hügel Wien, werden am 23.6.2017 im Rahmen der IIR-Webinar-Reihe „Energiewirtschaft“ zum Energieeffizienzgesetz vortragen.
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