Breakfast Briefing (Webinar): „Online-Werbung in der Krise“ – Status-Quo und Neuigkeiten zur ePrivacy-Verordnung

Covid-19 hat dazu geführt, dass Alerts, Newsletter und E-Mail-Werbung noch mehr an Bedeutung gewinnen als dies bereits bisher der Fall war. Ziel ist es, Kunden auf die eigenen Produkte und Dienstleistungen trotz der Beschränkungen Geschäftslokale zu betreten, beständig aufmerksam zu machen. Der Umstand, dass die Krise dazu zwingt, auf andere Kommunikationsmittel als das persönliche Kundengespräch auszuweichen, erlaubt dabei jedoch nicht, die Regeln für E-Mail-Werbung außer Acht zu lassen.

Wir freuen uns, Sie zu unserem bpv Breakfast Briefing einzuladen:

Referenten:Dr. Sonja Dürager, Partner, bpv Hügel
Zeit:Donnerstag, 14. Mai 2020
8.30 bis 10.30 Uhr
Ort:Webex Meeting

 

Beschränkte Teilnehmer (aufgrund von Diskussions- und Fragemöglichkeit)

Anmeldung:bitte bis 11. Mai 2020
Frau Christel Kessler
(christel.kessler@bpv-huegel.com)

Die Einladung zum Webex-Online-Meeting erhalten Sie rechtzeitig vorher an Ihre E-Mail-Adresse.

 

bpv Breakfast Briefing Goes Digital! 

Da Veranstaltungen mit Ihnen persönlich aufgrund der Covid-19–Maßnahmen derzeit nicht möglich sind, haben wir uns dazu entschlossen, das bpv Breakfast Briefing in Form eines Webinars abzuhalten und Ihnen interessante rechtliche Themen auf digitalem Weg an Ihren Frühstückstisch im Homeoffice zu servieren.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns auch in diesem Format die Treue halten und sich für unser nächstes Breakfast Briefing zum Thema „Online Werbung“ anmelden. Um den interaktiven Charakter unsere Veranstaltung und vor allem die Möglichkeit, konkrete Fragen zu diskutieren fortzuführen, wird auch das Webinar mit einer Teilnehmerhöchstzahl von 25 Plätzen stattfinden.

Zum geplanten Thema „Online-Werbung in der Krise“: 

Covid-19 hat dazu geführt, dass Alerts, Newsletter und E-Mail-Werbung noch mehr an Bedeutung gewinnen als dies bereits bisher der Fall war. Ziel ist es, Kunden auf die eigenen Produkte und Dienstleistungen trotz der Beschränkungen Geschäftslokale zu betreten, beständig aufmerksam zu machen. Der Umstand, dass die Krise dazu zwingt, auf andere Kommunikationsmittel als das persönliche Kundengespräch auszuweichen, erlaubt dabei jedoch nicht, die Regeln für E-Mail-Werbung außer Acht zu lassen. 

Nachdem Ende letzten Jahres von der Europäischen Kommission angekündigt wurde, dass es einen grundlegend überarbeiteten Vorschlag der ePrivacy-Verordnung geben wird, wurde unter der kroatischen EU-Ratspräsidentschaft noch vor Beginn der Corona-Krise am 21.02.2020 ein solcher Vorschlag auch vorgelegt. Die bestehenden Bestimmungen zu Online-Marketing werden darin teils bestätigt, so etwa die bereits jetzt gängige Praxis, dass aus bestehenden Geschäftsbeziehungen erlangte Kontaktdaten für E-Mail-Werbung genutzt werden dürfen, solange für ähnliche Produkte oder Dienstleistungen geworben wird. Hinzukommt jedoch die Einschränkung, dass die Kontaktdaten DSGVO-konform erlangt werden müssen. Letzteres erfordert erhebliches Know-How im Datenschutzrecht sowie vertragliche und organisatorische Vorkehrungen. Grundlegende Änderungen sind zudem für die Datenwirtschaft beim Einsatz von Marketing-Cookies zu erwarten. So eröffnet der neue Entwurf Diensteanbietern etwa die Möglichkeit, auch ohne Einwilligung der Nutzer, Cookies zu setzen.

An wen darf ein Unternehmer daher welche Mailings versenden? Ist eine Einwilligung erforderlich oder genügt ein Opt-Out? Wann darf das Verhalten der User getrackt werden?

In unserem bpv-Webinar wird der Status-Quo der E-Mail-Werbung und der Werbe-Cookies samt möglichen Änderungen durch die ePrivacy-Verordnung erörtert. Dabei soll auch berücksichtigt werden, welche Konsequenzen eine Verletzung dieser Vorgaben nach sich zieht, und vor allem auf das noch wenig beachtete Thema der Datenschutzverletzung als unlautere Geschäftspraxis eingegangen werden.

Wir freuen uns, wenn Sie online dabei sind.

bpv Hügel Rechtsanwälte

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