The Practitioners‘ Guide to Applied Comparative Law and Language: Kartellrechtsteam verfasst Österreich-Kapitel

Astrid Ablasser-Neuhuber und Florian Neumayr, Partner des Kartellrechtsteams bei bpv Hügel, haben in dem von LexisNexis herausgegebenen The Practitioners‘ Guide to Applied Comparative Law and Language formerly known as Angloamerikanische (Hrsg Heidinger/Hubalek) das Kapitel zum österreichischen Kartellrecht beigesteuert.

Das Werk bietet einen Überblick über 19 Rechtsgebiete aus dem amerikanischen Recht und eine Darstellung der entsprechenden Bereiche für Deutschland und Österreich.

Das Kapitel zum österreichischen Kartellrecht beginnt mit einer Übersicht über die relevanten Rechtsentwicklungen und die zuständigen Behörden.In weiterer Folge ist eine detaillierte Darstellung über alle drei Säulen des Kartellrechtsvollzuges – Fusionskontrolle, Kartellrecht im engeren Sinne und die Vorschriften zu Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung enthalten. Das Kapitel schließt mit einer Zusammenfassung der möglichen Sanktionen bei Verstößen gegen die Gesetze.

Von Praktikern in einem klaren und zugänglichen Format geschrieben, bietet das Kapitel eine solide Grundlage für Anwälte und In-house-Juristen, die bereits mit dem amerikanischen Recht vertraut sind und einen leicht verständlichen Leitfaden für das österreichische Wettbewerbsrecht und dessen Praxis suchen.

Schließlich trägt die Publikation auch gleichzeitig der Tatsache Rechnung, dass das bpv Hügel Kartellrechtsteam über Kajetan Rozga, seit mittlerweile 1,5 Jahren auch einen erfahrenen US-amerikanischen Anwalt an Bord hat.

Unsere Verwendung von Cookies

Für den Betrieb unserer Website verwenden wir betriebsnotwendige und funktionale Cookies. Webanalyse-Cookies, um unsere Website zu verbessern, setzen wir nur dann ein, wenn Sie diese aktivieren. Durch die Verwendung dieses Tools zur individuellen Anpassung der Cookies wird ein Cookie auf Ihrem Gerät abgelegt, um Ihre Einstellungen zu speichern.

Weitere Informationen zu den von uns verwendeten Cookies finden Sie in unserer Cookies Policy.

Betriebsnotwendige CookiesBetriebsnotwendige Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen wie Sicherheit, Netzwerkmanagement und Erreichbarkeit. Durch die Änderung Ihrer Browsereinstellungen können Sie diese deaktivieren, was sich jedoch auf die Funktionsweise der Website auswirken könnte.

Funktionale Cookies

Funktionale Cookies erlauben es den Nutzern, die Darstellung einer Website individuell anzupassen: sie können sich Benutzernamen, Spracheinstellungen und Regionen merken. Wir nutzen funktionale Cookies um Ihre Benutzereinstellungen zu speichern und um zu erkennen, ob Sie die Website bereits zuvor besucht haben, so dass Ihnen keine Nachrichten für Erstbesucher angezeigt werden. Diese Cookies sammeln keine Informationen über Sie, die für Marketingzwecke verwendet werden könnten, und erinnern sich nicht daran, wo Sie im Internet waren.

Sie können diese Cookies mit dem Button deaktivieren, aber Sie sollten dabei Bedenken, dass dann sämtliche Ihrer Einstellungen verloren gehen, und beim nochmaligen Besuch neu vorgenommen werden müssen, es auch sein kann, dass die Website nicht ordnungsgemäß funktioniert oder Sie einige Funktionen nicht mehr nutzen können.

Webanalyse-Cookies (inklusive von US-Anbietern)

„Webanalyse-Cookies“ sammeln aggregierte Informationen über das Nutzerverhalten zur Verbesserung unserer Website. Wir würden gerne solche Cookies von Google Analytics zur Verbesserung unserer Website einsetzen, indem wir Informationen über die Nutzung unserer Website Sammeln und Auswerten. Anbieter von Google Analytics ist Google LLC mit Sitz in den USA. Den USA wird vom Europäischen Gerichtshof kein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt. Es besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungs­zwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Mit Aktivierung der Schalfläche unter "Webanalyse-Cookies (inklusive von US-Anbietern)" willigen Sie ein, dass wir diese Cookies setzen dürfen und Sie auch mit der Übermittlung von Daten in die USA einverstanden sind. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über die Cookies-Einstellungen auf unserer Website widerrufen.