„Say on pay“ – Neue Transparenzpflichten bei Vorstandsvergütungen

Das 30. bpv Hügel-Breakfast Briefing befasste sich eingehend mit der neuen Aktionärsrechte-Richtlinie. Nach dem Co‑Vortrag von Christoph Nauer und Daniel Reiter diskutierte das Fachpublikum über die zukünftige Befassung der Hauptversammlung mit der Vorstandsvergütung.

28. März 2019. Christoph Nauer, Partner, und Daniel Reiter, Rechtsanwalt, informierten im Rahmen des Breakfast Briefings zum Thema „say on pay“ zur Vergütungspolitik als Grundlage für Vorstandsvergütungen, zu den Berichtspflichten und Anforderungen an Vergütungssysteme.

Die Novelle der Aktionärsrechte-Richtlinie (2017/828 vom 17. Mai 2017) soll die langfristige Mitwirkung der Aktionäre bei börsennotierten Gesellschaften fördern. Dazu ist auch eine Abstimmung der Hauptversammlung über die Vergütungspolitik und den Vergütungsbericht vorzusehen („say on pay“). Dadurch soll eine bessere Verknüpfung zwischen Vergütung und Managementperformance hergestellt werden. Die Richtlinie ist bis 10. Juni 2019 von den Mitgliedstaaten umzusetzen. In Deutschland ist das ARUG II bereits beschlossen. In Österreich ist unter anderem zum „say on pay“ noch kein Gesetzesentwurf veröffentlicht worden.

Ab der HV-Saison 2020 ist verpflichtend mindestens alle vier Jahre über eine Vergütungspolitik der Unternehmensleitung (Vorstand und Aufsichtsrat) bei börsennotierten Gesellschaften in Form einer Empfehlung abzustimmen. Die Vorstandsvergütung muss sich an der Vergütungspolitik orientieren. Jährlich ist der HV dann ein Vergütungsbericht auch zur Abstimmung vorzulegen.

Daniel Reiter gab einen Überblick zu Anforderungen an die vom Aufsichtsrat zu erstellende Vergütungspolitik, die den Rahmen für Vorstandsvergütungen bietet. Durch die neue HV-Kompetenz werden auch Stimmrechts-Guidelines von „Proxy Advisers“ (Stimmrechtsberatern) zu Vergütungsfragen an Bedeutung gewinnen.

Es empfiehlt sich, das bestehende Vergütungssystem rechtzeitig anhand der Kriterien für eine Vergütungspolitik zu evaluieren. Materielle Auswirkungen auf die bestehenden Vergütungssysteme sind zwar nicht unmittelbar zu erwarten. Aber die Transparenzanforderungen steigen deutlich und das Vergütungssystem wird durch die der HV vorgelegten Vergütungspolitik längerfristig determiniert“, resümierte Christoph Nauer.

 

Presseinformation
Präsentation

Unsere Verwendung von Cookies

Für den Betrieb unserer Website verwenden wir betriebsnotwendige und funktionale Cookies. Webanalyse-Cookies, um unsere Website zu verbessern, setzen wir nur dann ein, wenn Sie diese aktivieren. Durch die Verwendung dieses Tools zur individuellen Anpassung der Cookies wird ein Cookie auf Ihrem Gerät abgelegt, um Ihre Einstellungen zu speichern.

Weitere Informationen zu den von uns verwendeten Cookies finden Sie in unserer Cookies Policy.

Betriebsnotwendige CookiesBetriebsnotwendige Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen wie Sicherheit, Netzwerkmanagement und Erreichbarkeit. Durch die Änderung Ihrer Browsereinstellungen können Sie diese deaktivieren, was sich jedoch auf die Funktionsweise der Website auswirken könnte.

Funktionale Cookies

Funktionale Cookies erlauben es den Nutzern, die Darstellung einer Website individuell anzupassen: sie können sich Benutzernamen, Spracheinstellungen und Regionen merken. Wir nutzen funktionale Cookies um Ihre Benutzereinstellungen zu speichern und um zu erkennen, ob Sie die Website bereits zuvor besucht haben, so dass Ihnen keine Nachrichten für Erstbesucher angezeigt werden. Diese Cookies sammeln keine Informationen über Sie, die für Marketingzwecke verwendet werden könnten, und erinnern sich nicht daran, wo Sie im Internet waren.

Sie können diese Cookies mit dem Button deaktivieren, aber Sie sollten dabei Bedenken, dass dann sämtliche Ihrer Einstellungen verloren gehen, und beim nochmaligen Besuch neu vorgenommen werden müssen, es auch sein kann, dass die Website nicht ordnungsgemäß funktioniert oder Sie einige Funktionen nicht mehr nutzen können.

Webanalyse-Cookies (inklusive von US-Anbietern)

„Webanalyse-Cookies“ sammeln aggregierte Informationen über das Nutzerverhalten zur Verbesserung unserer Website. Wir würden gerne solche Cookies von Google Analytics zur Verbesserung unserer Website einsetzen, indem wir Informationen über die Nutzung unserer Website Sammeln und Auswerten. Anbieter von Google Analytics ist Google LLC mit Sitz in den USA. Den USA wird vom Europäischen Gerichtshof kein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt. Es besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungs­zwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Mit Aktivierung der Schalfläche unter "Webanalyse-Cookies (inklusive von US-Anbietern)" willigen Sie ein, dass wir diese Cookies setzen dürfen und Sie auch mit der Übermittlung von Daten in die USA einverstanden sind. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über die Cookies-Einstellungen auf unserer Website widerrufen.