Kehrtwende: OGH erleichtert Umgründungen

Der Oberste Gerichtshof hat eine bemerkenswerte Kehrtwende vollzogen: Wird eine AG oder GmbH auf eine andere Kapitalgesellschaft verschmolzen, bleiben ihre Vor- und Wiederkaufsrechte bestehen.

Lesen Sie dazu den ganzen Artikel unseres Partners Florian Plattner, der im Rechtspanorama vom 31.03.2020, Die Presse, erschienen ist.

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