„Kartellrecht 2.0“ – Herausforderungen im digitalen Wandel

Das 31. bpv Hügel-Breakfast Briefing befasste sich mit aktuellen kartellrechtlichen Herausforderungen für Unternehmen im digitalen Kontext.

 

13. Mai 2019. Dr. Astrid Ablasser-Neuhuber und Gerhard Fussenegger, beide Partner der Praxisgruppe Kartellrecht bei bpv Hügel in Wien und Brüssel, gaben vor zahlreichen Unternehmensvertretern einen Überblick zu aktuellen Fragen des EU-Kartellrechts im Lichte des digitalen Fortschritts. Gesetzgeber verabschieden und planen insbesondere auch im Kartellrecht weitreichende Reformen, Wettbewerbsbehörden verändern ihren Fokus und Politiker erwägen stärkere Eingriffsmöglichkeiten in die Entscheidungen.

 

Konkret wurde von den beiden Kartellrechtsexperten anhand von Beispielen aus der Praxis die umfassenden neuen Regelungen im Bereich E-Commerce näher dargestellt und ausgeführt mit welchen neuen Vorschriften Tech-Giganten in Zukunft konfrontiert sein könnten. Den Abschluss bildete ein Ausblick darauf, welche Änderungen in der EU im Hinblick auf die vertikale Gruppenfreistellungsverordnung (vGVO) und die Fusionskontrolle zu erwarten sind.

 

Die genannten Veränderungen sind im Wesentlichen Folge der erst im Jahr 2015 von der europäischen Kommission angestoßenen digitalen Binnenmarktstrategie zur Öffnung der Online-Märkte. Unter dem Schlagwort „New Rules for E-Commerce“ hat die Europäische Kommission hier auch in Rechtsbereichen, die mit dem Kartellrecht eng verbunden sind, zahlreiche neue Initiativen und Gesetzesvorhaben vorangetrieben. Darunter sind etwa die seit Dezember letzten Jahres in Kraft befindliche Geoblocking Verordnung betreffend den freien Zugang zu Waren und Dienstleistungen in anderen Mitgliedsstaaten, sowie neue Vorschriften zu grenzüberschreitenden Paketdiensten, Mehrwertsteuervorschriften, digitalen Verträgen oder Verbraucherschutzbestimmungen. Besondere Beachtung findet schließlich der allerdings sehr umstrittenen Verordnungsentwurf zu Plattformen, die im B2B-Bereich das Verhältnis zwischen Plattformbetreibern, Suchmaschinen und ihren gewerblichen Nutzern regeln soll.

 

Im Bereich des „reinen“ Kartellrechts steht eine Reform der für den vertikalen Vertrieb wesentlichen vGVO an, da die alte Regelung 2022 ausläuft und man sich im Lichte des digitalen Wandels u.a. auch mit der Frage auseinanderzusetzen hat, ob der stationäre Handel gegenüber dem Onlinehandel gestärkt werden kann, inwiefern Händler gegenüber Plattformen wie z. B. Amazon zu schützen und ob neue Rahmenbedingungen im Bereich Franchise notwendig sind. Abschließend wurde noch auf Überlegungen der Europäischen Kommission im Bereich der Fusionskontrolle eingegangen, ob neu eingeführte Umsatzschwellwerte, die nicht wie bisher ausschließlich auf den Umsatz der beteiligten Unternehmen, sondern auch auf den Wert der Zielgesellschaft abstellen, auf Unionsebene übernommen werden sollen. Deutschland und Österreich haben hier jüngst entsprechende neue Schwellwerte in der nationalen Fusionskontrolle eingeführt.

 

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