Das EU-Meldepflichtgesetz – Muss der Steuerpflichtige jetzt der Finanzverwaltung erklären, wie er Steuern spart?

Was müssen Unternehmen machen, um sich auf die Meldepflicht vorzubereiten? – Beim heutigen bpv Breakfast Briefing wurde auf mögliche Konsequenzen für Unternehmen eingegangen sowie praxisorientierte Einblicke geboten.

20. Februar 2020. Ab dem 01. Juli 2020 ist es soweit – in der gesamten EU müssen eine Vielzahl von völlig legalen Vorgängen an die Finanzbehörden gemeldet werden, denn sonst drohen Strafen.

Praxisnah informierte Gastreferent Thomas Thomasberger, Leiter der Steuerabteilung und verantwortlich für den Raum Zentral- und Osteuropa (CEE) bei Siemens AG Österreich, aus Unternehmenssicht, wie Siemens mit dieser Herausforderung umgeht. Gerald Schachner, Leiter der Steuerrechtspraxis bei bpv Hügel, sowie seine beiden Kollegen Kornelia Wittmann und Nicolas Wolski, alle doppelt qualifizierte Berufsträger (Rechtsanwalt und Steuerberater), berichteten über die Änderungen.

Rechtsgrundlage ist die sogenannte DAC 6-Richtlinie bzw in Österreich das EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG). Für österreichische Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsvorfällen besteht daher – unabhängig von ihrer Größe – akuter Handlungsbedarf. Doch das EU-MPfG gilt nicht nur für Unternehmen, die Gestaltungen als Steuerpflichtiger umsetzen, sondern auch und gerade für Berater und hat somit einen umfangreichen Anwendungsbereich.

Diskutiert wurde unter anderem über die Steuerabteilung als Intermediär sowie den Umgang mit der Meldepflicht im Konzern – auch unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Umsetzung in anderen Mitgliedsstaaten, wie zB in Polen und Deutschland. Zudem wurden auch die möglichen Chancen für Steuerpflichtige im Umgang mit dem EU-MPfG aufgezeigt.

Presseaussendung

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