Astrid Ablasser-Neuhuber und Georg Rupprecht gewinnen Client Choice Awards 2019

Die internationale Auszeichnung wurde gleich in zwei Kategorien erlangt: Wettbewerbs- und  Kartellrecht sowie Restrukturierung und Insolvenz. 

15. Februar 2019. Den beiden Partnern von bpv Hügel, Dr. Astrid Ablasser-Neuhuber und Georg Rupprecht, Experten in Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie Restrukturierung und Insolvenz, wurde in London der Client Choice Award 2019 für Österreich in den jeweiligen Spezialgebieten verliehen.

Die Client Choice Awards würdigen weltweit Anwaltskanzleien und Partner, die sich durch die exzellente Betreuung ihrer Mandanten und die Qualität ihrer Dienstleistungen auszeichnen. Hauptkriterium für die Auszeichnung ist der erzielte Mehrwert für Klienten. Kanzleien und Anwälte werden ausschließlich von Klienten nominiert.

Die Auswahlkriterien für die Client Choice Awards sprechen für sich. Die Auszeichnungen bestätigen das Vertrauen unserer Mandanten in unsere Kompetenz und Qualität. Von Klienten nominiert zu werden, ist die höchste Auszeichnung für unsere Arbeit“, freuen sich Astrid Ablasser-Neuhuber und Georg Rupprecht nach der Preisverleihung.

Die Sieger wurden aus einem Pool von über 2.000 Bewertungen von Senior Corporate Counsels ausgewählt. Klienten haben Anwälte und Anwaltskanzleien nach folgenden Kriterien bewertet: Qualität der Rechtsberatung, wirtschaftliches Verständnis, Branchenkenntnisse, strategisches Denken, Abrechnungstransparenz, Preis-Leistungs-Verhältnis, Reaktionsschnelligkeit, effektive Kommunikation, Klarheit der Dokumentation, Austausch von Fachwissen, angemessene Teamstärke, Projektmanagement, Technologieeinsatz, Loyalität und Ethik.

Über Dr. Astrid Ablasser-Neuhuber

Astrid Ablasser-Neuhuber ist auf europäisches und österreichisches Kartell- und Fusionskontrollrecht spezialisiert und vertritt seit mehr als 20 Jahren nationale und internationale Mandanten vor österreichischen und europäischen Gerichten und Wettbewerbsbehörden. Sie leitet die Kartellrechtspraxis von bpv Hügel. Astrid Ablasser-Neuhuber ist als führende Anwältin (Band 1) in allen bedeutenden Anwaltsverzeichnissen (Juve, Chambers & Partners, Legal 500 („leading individual“) und Global Competion Review) genannt.

Über Georg Rupprecht

Georg Rupprecht ist spezialisiert auf Insolvenzrecht, Unternehmensrestrukturierung und die Beratung und Vertretung von Kreditgebern im Zusammenhang mit notleidenden Forderungen. In den letzten 20 Jahren hat Georg Rupprecht mehrere hundert Insolvenzen als Insolvenzverwalter, Schuldner- oder Gläubigerberater betreut.

Fotos:

  • Georg Rupprecht bei der Verleihung des Client Choice Awards 2019
    Fotorechte: Client Choice 
  • Dr. Astrid Ablasser-Neuhuber
    Fotorechte: Tanja Hofer

Presseaussendung

 

Unsere Verwendung von Cookies

Für den Betrieb unserer Website verwenden wir betriebsnotwendige und funktionale Cookies. Webanalyse-Cookies, um unsere Website zu verbessern, setzen wir nur dann ein, wenn Sie diese aktivieren. Durch die Verwendung dieses Tools zur individuellen Anpassung der Cookies wird ein Cookie auf Ihrem Gerät abgelegt, um Ihre Einstellungen zu speichern.

Weitere Informationen zu den von uns verwendeten Cookies finden Sie in unserer Cookies Policy.

Betriebsnotwendige CookiesBetriebsnotwendige Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen wie Sicherheit, Netzwerkmanagement und Erreichbarkeit. Durch die Änderung Ihrer Browsereinstellungen können Sie diese deaktivieren, was sich jedoch auf die Funktionsweise der Website auswirken könnte.

Funktionale Cookies

Funktionale Cookies erlauben es den Nutzern, die Darstellung einer Website individuell anzupassen: sie können sich Benutzernamen, Spracheinstellungen und Regionen merken. Wir nutzen funktionale Cookies um Ihre Benutzereinstellungen zu speichern und um zu erkennen, ob Sie die Website bereits zuvor besucht haben, so dass Ihnen keine Nachrichten für Erstbesucher angezeigt werden. Diese Cookies sammeln keine Informationen über Sie, die für Marketingzwecke verwendet werden könnten, und erinnern sich nicht daran, wo Sie im Internet waren.

Sie können diese Cookies mit dem Button deaktivieren, aber Sie sollten dabei Bedenken, dass dann sämtliche Ihrer Einstellungen verloren gehen, und beim nochmaligen Besuch neu vorgenommen werden müssen, es auch sein kann, dass die Website nicht ordnungsgemäß funktioniert oder Sie einige Funktionen nicht mehr nutzen können.

Webanalyse-Cookies (inklusive von US-Anbietern)

„Webanalyse-Cookies“ sammeln aggregierte Informationen über das Nutzerverhalten zur Verbesserung unserer Website. Wir würden gerne solche Cookies von Google Analytics zur Verbesserung unserer Website einsetzen, indem wir Informationen über die Nutzung unserer Website Sammeln und Auswerten. Anbieter von Google Analytics ist Google LLC mit Sitz in den USA. Den USA wird vom Europäischen Gerichtshof kein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt. Es besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungs­zwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Mit Aktivierung der Schalfläche unter "Webanalyse-Cookies (inklusive von US-Anbietern)" willigen Sie ein, dass wir diese Cookies setzen dürfen und Sie auch mit der Übermittlung von Daten in die USA einverstanden sind. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über die Cookies-Einstellungen auf unserer Website widerrufen.