25. Hügel-Seminar: Aktuelle Entwicklungen im Unternehmens- und Steuerrecht – Frauenquote im Aufsichtsrat

23. Mai 2018

Nach langer politischer Diskussion führt das Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (BGBl I 2017/104) ab 1. Jänner 2018 eine verpflichtende Frauenquote in den Aufsichtsräten von börsenotieren Gesellschaften sowie Gesellschaften mit mehr als 1000 Arbeitnehmern ein. Bei einem Verstoß greift die gravierende Sanktion des „leeren Stuhls“, dh der Aufsichtsratsposten bleibt unbesetzt. Im Detail werfen die neuen Bestimmungen zahlreiche Fragen auf, die im Rahmen des Vortrags und der Diskussion erörtert werden.

Dazu: Brix, Auswirkungen des GFMA-G auf die Hauptversammlungssaison 2018, GesRZ 2017, 383; Kalss/Brameshuber/Durstberger, Die Quote im Aufsichtsrat für Kapital- und Arbeitnehmervertreter, GesRZ 2017, 344; Walch, Die Frauenquote im Aufsichtsrat, ÖBA 2018 (in Druck).

Referenten:   Univ.-Ass. MMag. Dr. Mathias Walch, Universität Innsbruck

Diskussion mit:
Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, LL.M., WU Wien
Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler, LL.M., Universität Wien

 

Weitere Themen in der 25.  Seminarreihe „Aktuelle Entwicklungen im Unternehmens- und Steuerrecht“ im Sommersemester 2018 sind:

  • Die Ausschüttungssperre des § 235 Abs 1 UGB bei Umgründungen
  • VwGH-Rechtsprechung zur Unternehmensbesteuerung
  • Besteuerung der digitalen Wirtschaft
  • Kein „materielles Eigenkapital“ der atypisch stillen Beteiligung nach 6 Ob 204/16t
  • Corporate Social Responsibility (CSR) und ihre Berichterstattung
  • Aktuelle Legistik zur Unternehmensbesteuerung
  • Genussrechte im Gesellschafts-, Bilanz- und Steuerrecht

Nächstes Thema:

  • Update: Stiftungs(steuer)recht

Das Seminar wird von den Professoren Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr, SC Univ. Prof. DDr. Gunter Mayr, Univ. Prof. Dr. Friedrich Rüffler, LL.M. und Univ. Prof. Dr. Ulrich Torggler, LL.M. veranstaltet.

Es ist das 25. Seminar der von Univ. Prof. Dr. Hanns F. Hügel begründeten Reihe.

Programm

Unsere Verwendung von Cookies

Für den Betrieb unserer Website verwenden wir betriebsnotwendige und funktionale Cookies. Webanalyse-Cookies, um unsere Website zu verbessern, setzen wir nur dann ein, wenn Sie diese aktivieren. Durch die Verwendung dieses Tools zur individuellen Anpassung der Cookies wird ein Cookie auf Ihrem Gerät abgelegt, um Ihre Einstellungen zu speichern.

Weitere Informationen zu den von uns verwendeten Cookies finden Sie in unserer Cookies Policy.

Betriebsnotwendige CookiesBetriebsnotwendige Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen wie Sicherheit, Netzwerkmanagement und Erreichbarkeit. Durch die Änderung Ihrer Browsereinstellungen können Sie diese deaktivieren, was sich jedoch auf die Funktionsweise der Website auswirken könnte.

Funktionale Cookies

Funktionale Cookies erlauben es den Nutzern, die Darstellung einer Website individuell anzupassen: sie können sich Benutzernamen, Spracheinstellungen und Regionen merken. Wir nutzen funktionale Cookies um Ihre Benutzereinstellungen zu speichern und um zu erkennen, ob Sie die Website bereits zuvor besucht haben, so dass Ihnen keine Nachrichten für Erstbesucher angezeigt werden. Diese Cookies sammeln keine Informationen über Sie, die für Marketingzwecke verwendet werden könnten, und erinnern sich nicht daran, wo Sie im Internet waren.

Sie können diese Cookies mit dem Button deaktivieren, aber Sie sollten dabei Bedenken, dass dann sämtliche Ihrer Einstellungen verloren gehen, und beim nochmaligen Besuch neu vorgenommen werden müssen, es auch sein kann, dass die Website nicht ordnungsgemäß funktioniert oder Sie einige Funktionen nicht mehr nutzen können.

Webanalyse-Cookies (inklusive von US-Anbietern)

„Webanalyse-Cookies“ sammeln aggregierte Informationen über das Nutzerverhalten zur Verbesserung unserer Website. Wir würden gerne solche Cookies von Google Analytics zur Verbesserung unserer Website einsetzen, indem wir Informationen über die Nutzung unserer Website Sammeln und Auswerten. Anbieter von Google Analytics ist Google LLC mit Sitz in den USA. Den USA wird vom Europäischen Gerichtshof kein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt. Es besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungs­zwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Mit Aktivierung der Schalfläche unter "Webanalyse-Cookies (inklusive von US-Anbietern)" willigen Sie ein, dass wir diese Cookies setzen dürfen und Sie auch mit der Übermittlung von Daten in die USA einverstanden sind. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über die Cookies-Einstellungen auf unserer Website widerrufen.