bpv Hügel hieß 120 Teilnehmer zu einem internationalen Symposium im STRABAG Kunstforum willkommen. Das Symposium war dem Thema rechtlicher Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz gewidmet und hatte sich insbesondere zum Ziel gesetzt, Rechtsfragen und technisches Verständnis zusammenzuführen.
6. März 2019. bpv Hügel befasste sich zum Jubiläum der nunmehr zum 20. Mal von der international tätigen Kanzlei veranstalteten Wiener Juristengespräche mit dem Thema Künstliche Intelligenz (KI), Internet der Dinge und Blockchains. Behandelt wurden neuartige Rechtsfragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen.
Das Symposium umfasste zunächst hochspezialisierte Vorträge von Partnern von bpv Hügel zu verschiedenen Rechtsthemen. Am Beginn gab Thomas Lettau detaillierte Einblicke in die jüngsten Entwicklungen der Digitalisierung in M&A-Prozessen und der Relevanz von Blockchains. Gerhard Fussenegger, Partner im Kartellrechtsteam in Wien und Brüssel, erörterte neue Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit der Digitalisierung und „Big Data“ einschließlich Algorithmen im Kartellrecht stellen und die bereits im Fokus der Behörden sind. Die Präsentation über das „Konzept der GDPR in KI-Anwendungen“ von Dr. Sonja Dürager, die bei bpv Hügel die Abteilung IT- und Datenschutzrecht leitet, erläuterte die Rollenverteilung, Rechte und Pflichten der Betroffenen und die Risiken aus KI-Anwendungen.
Univ. Prof. Dr. Nikolaus Forgó vom Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht an der Universität Wien, komplettierte das Bild mit seinem Vortrag zu Fragen der Haftung für KI-Anwendungen nach dem Datenschutzrecht. Schließlich erläuterte DI Dr. Bernhard Nessler von der Johannes Kepler Universität Linz, Institut für Maschinelles Lernen, dem juristischen Publikum auf durchaus humorvolle Weise die technischen Hintergründe – von der Idee der KI bis hin zu KI als unverzichtbarer Bestandteil von IT-Systemen.
Damit war der Boden für eine hochkarätige Podiumsdiskussion aufbereitet, im Zuge derer Techniker und Juristen neue Fragestellungen über die Verantwortung und Haftung aller Stakeholder an KI-Anwendungen diskutierten. Dr. Astrid Ablasser-Neuhuber und Dr. Florian Neumayr führten durch das Programm und die Diskussion.
„Es freut uns, dass es uns gelungen ist, im Rahmen unseres Symposiums technisches Verständnis mit rechtlichen Fragen zu verbinden und erste Lösungsansätze zu identifizieren“, so Dr. Sonja Dürager, die für die wissenschaftliche Gestaltung des Symposiums verantwortlich zeichnete.
Presseinformation
Impressionen der 20. Wiener Juristengespräche: