Kartellrecht: Top JUVE-Ranking für bpv Hügel

Das Fachmagazin JUVE hat in seinem aktuellen Ranking die Kartellrechtspraxis der Anwaltskanzlei bpv Hügel erneut an höchster Position (Band 1) gelistet und zudem seine „zentrale Rolle“ am Markt gewürdigt. Das Kartellrechtsteam von bpv Hügel bekräftigt damit den seit vielen Jahren bestehenden Spitzenplatz unter den heimischen Sozietäten.

01. Dezember 2020. Das Fachmagazin JUVE hat in seinem aktuellen Ranking zum Kartellrecht bpv Hügel erneut in der Spitzenposition gelistet. Hervorgehoben wird zudem die außerordentliche Stellung des Teams als „eine der angesehensten Kartellrechtspraxen Österreichs“ und die damit einhergehende „zentrale Rolle bei den bedeutsamen Causen“.

JUVE begründet die Entscheidung unter anderem mit herausragenden Leistungen in anspruchsvollen, europäischen und österreichischen Fusions-, Kartell- und Schadenersatzverfahren, einschließlich digitalen Belangen, der Tatsache, dass es seit Jahren gelingt, „hochkarätige internationale Unternehmen als Mandanten zu gewinnen“ sowie der eigenen Präsenz in Brüssel rund um Gerhard Fussenegger, der bei „Wettbewerbern als ‚vor Ort gut vernetzt‘ gilt“.

Das außergewöhnliche Standing der Kartellrechtspraxis führt JUVE weiters auf Astrid Ablasser-Neuhuber, als „führenden Namen im Kartellrecht“, mit „tiefer kartellrechtlicher Kompetenz“, und Florian Neumayr, als „häufig empfohlen“, zurück. Vervollständigt wird die Schlagkraft der EU- und Kartellrechtspraxis durch Christian Schneider, der mit seinem Schwerpunkt im EU- und Beihilfenrecht noch „stärker als zuvor“ präsent ist, sowie durch Counsel Kajetan Rozga, der von Weil, Gotshal & Manges in New York zu bpv Hügel wechselte.

Astrid Ablasser-Neuhuber, Leiterin Kartellrecht bei bpv Hügel, unterstreicht die Kontinuität der Leistung gerade in herausfordernden Zeiten: „Spitzenplätze sind leichter einmalig zu erringen, als über Jahrzehnte zu halten. Dass dies in relevanten Fachkreisen gewürdigt wird, freut uns umso mehr.“  Florian Neumayr, Leiter der Gruppe Kartellrechtsdurchsetzung und Co-Managing Partner von bpv Hügel, streicht heraus: „Das Vertrauen unserer Mandanten ist gerade in diesen besonderen Zeiten für uns Bestätigung und Ansporn zugleich“.

Presseaussendung

Unsere Verwendung von Cookies

Für den Betrieb unserer Website verwenden wir betriebsnotwendige und funktionale Cookies. Webanalyse-Cookies, um unsere Website zu verbessern, setzen wir nur dann ein, wenn Sie diese aktivieren. Durch die Verwendung dieses Tools zur individuellen Anpassung der Cookies wird ein Cookie auf Ihrem Gerät abgelegt, um Ihre Einstellungen zu speichern.

Weitere Informationen zu den von uns verwendeten Cookies finden Sie in unserer Cookies Policy.

Betriebsnotwendige CookiesBetriebsnotwendige Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen wie Sicherheit, Netzwerkmanagement und Erreichbarkeit. Durch die Änderung Ihrer Browsereinstellungen können Sie diese deaktivieren, was sich jedoch auf die Funktionsweise der Website auswirken könnte.

Funktionale Cookies

Funktionale Cookies erlauben es den Nutzern, die Darstellung einer Website individuell anzupassen: sie können sich Benutzernamen, Spracheinstellungen und Regionen merken. Wir nutzen funktionale Cookies um Ihre Benutzereinstellungen zu speichern und um zu erkennen, ob Sie die Website bereits zuvor besucht haben, so dass Ihnen keine Nachrichten für Erstbesucher angezeigt werden. Diese Cookies sammeln keine Informationen über Sie, die für Marketingzwecke verwendet werden könnten, und erinnern sich nicht daran, wo Sie im Internet waren.

Sie können diese Cookies mit dem Button deaktivieren, aber Sie sollten dabei Bedenken, dass dann sämtliche Ihrer Einstellungen verloren gehen, und beim nochmaligen Besuch neu vorgenommen werden müssen, es auch sein kann, dass die Website nicht ordnungsgemäß funktioniert oder Sie einige Funktionen nicht mehr nutzen können.

Webanalyse-Cookies (inklusive von US-Anbietern)

„Webanalyse-Cookies“ sammeln aggregierte Informationen über das Nutzerverhalten zur Verbesserung unserer Website. Wir würden gerne solche Cookies von Google Analytics zur Verbesserung unserer Website einsetzen, indem wir Informationen über die Nutzung unserer Website Sammeln und Auswerten. Anbieter von Google Analytics ist Google LLC mit Sitz in den USA. Den USA wird vom Europäischen Gerichtshof kein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt. Es besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungs­zwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Mit Aktivierung der Schalfläche unter "Webanalyse-Cookies (inklusive von US-Anbietern)" willigen Sie ein, dass wir diese Cookies setzen dürfen und Sie auch mit der Übermittlung von Daten in die USA einverstanden sind. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über die Cookies-Einstellungen auf unserer Website widerrufen.