24. Seminarreihe „Aktuelle Entwicklungen im Unternehmens- und Steuerrecht“: Spezialfragen der Business Judgement Rule

Spezialfragen der Business Judgement Rule: Geltung für Privatstiftungen und andere Rechtsformen; Einholung von Rechtsrat

Vortrag von Univ. Prof. Dr. Martin Karollus, Universität Linz, zu Spezialfragen der Business Judgement Rule: Geltung für Privatstiftungen und andere Rechtsformen; Einholung von Rechtsrat im Seminar zu „Aktuellen Entwicklungen im Unternehmens- und Steuerrecht“, 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr im Hörsaal U 11 (Untergeschoss), Juridicum, Universität Wien, Schottenbastei 10-16, 1010 Wien.

Der OGH hat in seiner Entscheidung vom 23.2.2016, 6 Ob 160/15w, ZfS 2016, 58 mit Anm Karollus zum einen die Anwendung der sog Business Judgement Rule (§ 25 Abs 1a GmbHG und § 84 Abs 1a AktG) auf den Vorstand der Privatstiftung bejaht und zum anderen deren Kriterien erstmals näher „mit Leben“ gefüllt. In der E vom 30.8.2016, 6 Ob 198/15h, GES 2016, 344 = NZ 2016, 413 mit Anm Brugger hat das Höchstgericht für Verunsicherung gesorgt und in der Presse ist sie plakativ damit umschrieben worden, dass Manager „Alleswisser“ sein müssten (Hecht in Die Presse vom 20.10.2016).

In der Sache ging es darum, dass eine GmbH & Co KG eine Beteiligung ohne Gegenleistung auf die Gesellschafterin ihrer Komplementärgesellschaft übertragen hat. Nach der einige Woche vor der Transaktion im RIS-Justiz veröffentlichten E 2 Ob 225/07p (GES 2008, 315 mit Anm Bauer) ist das ein Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr, wenn das nicht in Form einer Sachdividende geschieht. Die beklagten Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder beriefen sich unter anderem auf ein Rechtsgutachten und dass ihre Rechtsansicht somit vertretbar und das Verhalten damit nicht sorgfaltswidrig gewesen sei. Der OGH hat die Sache an die erste Instanz zurückverwiesen, weil das Gutachten nicht einmal dem Verfahrensakt beigelegen war. Er hat aber inhaltliche Anforderungen definiert, unter welchen Voraussetzungen ein Gutachten, und allgemeiner Rechtsrat, exkulpieren können. Dazu hat der BGH vor einigen Jahren ebenfalls – sehr strenge – Kriterien festgelegt (vgl BGH 20.9.2011, II ZR 234/09, ZIP 2011, 2097-ISION).

Dazu: OGH 23.2.2016, 6 Ob 160/15w, ZfS 2016, 58 mit Anm Karollus = ecolex 2016, 695 mit Anm Reich-Rohrwig; OGH 30.8.2016, 6 Ob 198/15h, GES 2016, 344 = NZ 2016, 413 mit Anm Brugger; Karollus, VR 2015 H 10, 23; ders, ÖBA 2016, 252; Harrer, wbl 2016, 709; Schima/Toscani, JEV 2016, 74; BGH 20.9.2011, II ZR 234/09, ZIP 2011, 2097 – ISION.

Referent: Univ. Prof. Dr. Martin Karollus, Universität Linz
Diskussion mit: Univ. Prof. Dr. Friedrich Rüffler, Universität Wien

Das Seminar findet von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr im Hörsaal U 11 (Untergeschoss), Juridicum, Universität Wien, Schottenbastei 10-16, 1010 Wien, statt.

Weitere Themen in der 24. Seminarreihe „Aktuelle Entwicklungen im Unternehmens- und Steuerrecht“ im Sommersemester 2017 sind:

– Deregulierung des Kapitalschutzrechts?
– BEPS: Besteuerung der Digital Economy – Erweiterung des Betriebsstättenbegriffs, „Google-Tax“
– Überschuldungsvermeidung durch Rangrücktritt und Patronatserklärung
– Satzungsstrenge bei der AG
– Eigene Aktien im Gesellschafts-, Bilanz- und Steuerrecht
– BEPS: Einführung der Controlled Foreign Company–Hinzurechnungsbesteuerung gemäß Art 7 der Anti-BEPS-Richtlinie
– Genussrechte im Gesellschafts-, Bilanz- und Steuerrecht
– Aktuelle Judikatur zur Gruppenbesteuerung
– Kapitalverkehrsfreiheit in Konkurrenz zu den anderen Grundfreiheiten.

Das Seminar wird von Univ. Prof. Dr. Hanns F. Hügel gemeinsam mit Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr, SC Univ. Prof. DDr. Gunter Mayr, Univ. Prof. Dr. Friedrich Rüffler, LL.M. und Univ. Prof. Dr. Ulrich Torggler, LL.M. veranstaltet. Mit Referenten aus Praxis und Wissenschaft zu unternehmens- und steuerrechtlichen Themen.

Es findet zu den angegebenen Terminen jeweils am Mittwoch in der Zeit von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr im Hörsaal U 11 (Untergeschoss), Juridicum, Universität Wien, Schottenbastei 10-16, 1010 Wien, statt.

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