24. Seminarreihe „Aktuelle Entwicklungen im Unternehmens- und Steuerrecht“: Die Kapitalverkehrsfreiheit in Konkurrenz zu den anderen Grundfreiheiten

Die Kapitalverkehrsfreiheit in Konkurrenz zu den anderen Grundfreiheiten

Vortrag von Dr. Karoline Spies, WU Wien, zu „Die Kapitalverkehrsfreiheit in Konkurrenz zu den anderen Grundfreiheiten“ im Seminar „Aktuelle Entwicklungen im Unternehmens- und Steuerrecht“, 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr im Hörsaal U 11 (Untergeschoss), Juridicum, Universität Wien, Schottenbastei 10-16, 1010 Wien.

Die Abgrenzung der Kapitalverkehrsfreiheit des Art 63 AEUV zu den anderen Grundfreiheiten hat insb im Bereich des Steuerrechts zu umfangreichen Diskussionen im Schrifttum und vor dem EuGH geführt. Von erheblicher Bedeutung ist hier, dass die Kapitalverkehrsfreiheit – anders als die anderen Grundfreiheiten – nicht nur grenzüberschreitende Vorgänge innerhalb der Europäischen Union, sondern auch solche im Verhältnis zu Drittstaaten erfasst. Der EuGH stellt in seiner jüngeren Rsp die nationale Norm in den Mittelpunkt der Abgrenzungsprüfung. Diese durch den EuGH ausgearbeiteten Abgrenzungsgrundsätze und ihr normativer Hintergrund werden anhand von Beispielen zur Besteuerung von Beteiligungen, Dividenden, Umgründungen, Finanzdienstleistungen und Immobilien näher analysiert.

Dazu: Spies, Die Kapitalverkehrsfreiheit in Konkurrenz zu den anderen Grundfreiheiten (2015); zu Drittstaatensachverhalten etwa BFH 13.07.2016, VIII R 47/13, ISR 2017, 21: Einlagenrückzahlung durch Gesellschaft in einem Drittstaat.

Referent: Dr. Karoline Spies, WU Wien
Diskussion mit: Univ. Prof. Dr. Georg Kofler, JKU Linz; Univ. Prof. Dr. Hanns F. Hügel

Das Seminar findet von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr im Hörsaal U 11 (Untergeschoss), Juridicum, Universität Wien, Schottenbastei 10-16, 1010 Wien, statt.

Weitere Themen in der 24.  Seminarreihe „Aktuelle Entwicklungen im Unternehmens- und Steuerrecht“ im Sommersemester 2017 sind:

  • Deregulierung des Kapitalschutzrechts?
  • BEPS: Besteuerung der Digital Economy – Erweiterung des Betriebsstättenbegriffs, „Google-Tax“
  • Überschuldungsvermeidung durch Rangrücktritt und Patronatserklärung
  • Satzungsstrenge bei der AG
  • Spezialfragen der Business Judgement Rule: Geltung für Privatstiftungen und andere Rechtsformen; Einholung von Rechtsrat
  • Eigene Aktien im Gesellschafts-, Bilanz- und Steuerrecht
  • BEPS: Einführung der Controlled Foreign Company–Hinzurechnungsbesteuerung gemäß Art 7 der Anti-BEPS-Richtlinie
  • Aktuelle Judikatur zur Gruppenbesteuerung

Das Seminar wird von Univ. Prof. Dr. Hanns F. Hügel gemeinsam mit Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr, SC Univ. Prof. DDr. Gunter Mayr, Univ. Prof. Dr. Friedrich Rüffler, LL.M. und Univ. Prof. Dr. Ulrich Torggler, LL.M. veranstaltet. Mit Referenten aus Praxis und Wissenschaft zu unternehmens- und steuerrechtlichen Themen.

Es findet zu den angegebenen Terminen jeweils am Mittwoch in der Zeit von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr im Hörsaal U 11 (Untergeschoss), Juridicum, Universität Wien, Schottenbastei 10-16, 1010 Wien, statt.

Programm

Unsere Verwendung von Cookies

Für den Betrieb unserer Website verwenden wir betriebsnotwendige und funktionale Cookies. Webanalyse-Cookies, um unsere Website zu verbessern, setzen wir nur dann ein, wenn Sie diese aktivieren. Durch die Verwendung dieses Tools zur individuellen Anpassung der Cookies wird ein Cookie auf Ihrem Gerät abgelegt, um Ihre Einstellungen zu speichern.

Weitere Informationen zu den von uns verwendeten Cookies finden Sie in unserer Cookies Policy.

Betriebsnotwendige CookiesBetriebsnotwendige Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen wie Sicherheit, Netzwerkmanagement und Erreichbarkeit. Durch die Änderung Ihrer Browsereinstellungen können Sie diese deaktivieren, was sich jedoch auf die Funktionsweise der Website auswirken könnte.

Funktionale Cookies

Funktionale Cookies erlauben es den Nutzern, die Darstellung einer Website individuell anzupassen: sie können sich Benutzernamen, Spracheinstellungen und Regionen merken. Wir nutzen funktionale Cookies um Ihre Benutzereinstellungen zu speichern und um zu erkennen, ob Sie die Website bereits zuvor besucht haben, so dass Ihnen keine Nachrichten für Erstbesucher angezeigt werden. Diese Cookies sammeln keine Informationen über Sie, die für Marketingzwecke verwendet werden könnten, und erinnern sich nicht daran, wo Sie im Internet waren.

Sie können diese Cookies mit dem Button deaktivieren, aber Sie sollten dabei Bedenken, dass dann sämtliche Ihrer Einstellungen verloren gehen, und beim nochmaligen Besuch neu vorgenommen werden müssen, es auch sein kann, dass die Website nicht ordnungsgemäß funktioniert oder Sie einige Funktionen nicht mehr nutzen können.

Webanalyse-Cookies (inklusive von US-Anbietern)

„Webanalyse-Cookies“ sammeln aggregierte Informationen über das Nutzerverhalten zur Verbesserung unserer Website. Wir würden gerne solche Cookies von Google Analytics zur Verbesserung unserer Website einsetzen, indem wir Informationen über die Nutzung unserer Website Sammeln und Auswerten. Anbieter von Google Analytics ist Google LLC mit Sitz in den USA. Den USA wird vom Europäischen Gerichtshof kein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt. Es besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungs­zwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Mit Aktivierung der Schalfläche unter "Webanalyse-Cookies (inklusive von US-Anbietern)" willigen Sie ein, dass wir diese Cookies setzen dürfen und Sie auch mit der Übermittlung von Daten in die USA einverstanden sind. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über die Cookies-Einstellungen auf unserer Website widerrufen.