Rechtsstreitigkeiten sind nicht immer vermeidbar. Daher beraten und vertreten wir unsere Klienten nötigenfalls in Verfahren vor nationalen und internationalen Schiedsgerichten und staatlichen Gerichten aller Instanzen. Wo möglich, helfen wir auch bei der außergerichtlichen Streitbeilegung. Unsere Stärke und unser Schwerpunkt sind komplexe Fälle, die spezifische Lösungswege erfordern – so im Private Enforcement, bei (post) M&A und Projektabwicklungsstreitigkeiten und im Zusammenhang mit internen Untersuchungen. Auch im Arbeitsrecht, Immobilien- und Baurecht, Gesellschaftsrecht und beim Gewerblichen Rechtsschutz verfügen wir über profunde Prozesserfahrung.