Top-Ranking für bpv Hügel

Das Fachmagazin JUVE hat in seinem aktuellen Ranking die Kartellrechtssparte der Anwaltskanzlei bpv Hügel an höchster Position gelistet. Das Kartellrechtsteam von bpv Hügel bekräftigt damit erneut seinen Spitzenplatz unter den heimischen Sozietäten.

Wien, 18. November 2016. Das Fachmagazin JUVE hat in seinem aktuellen Ranking die Kartellrechtssparte der Anwaltskanzlei bpv Hügel an höchster Position gelistet. Die renommierte Anwaltskanzlei teilt sich einzig mit Schönherr die Top-Position (Band 1) im Ranking, das insgesamt 20 österreichische Wirtschaftskanzleien umfasst. Das Kartellrechtsteam von bpv Hügel bekräftigt damit erneut seinen Spitzenplatz unter den heimischen Sozietäten.

JUVE begründet die Entscheidung mit herausragenden Leistungen in anspruchsvollen, europäischen Verfahren. Dabei wird insbesondere auf die große Erfahrung von Dr. Astrid Ablasser-Neuhuber, Leiterin Kartellrecht bei bpv Hügel, hingewiesen, die ebenso häufig empfohlen wird wie der stellvertretende Leiter Dr. Florian Neumayr, der „immer auf den nächsten Schritt des Prozessgegners vorbereitet sei“. Darüber hinaus wird die eigene Präsenz in Brüssel als Stärke der Kanzlei verbucht.

Dr. Astrid Ablasser-Neuhuber wird von JUVE als „führender Name“ im österreichischen Kartellrecht gewürdigt. Sie unterstreicht die Relevanz des Top-Rankings für die Kanzlei: „Was uns besonders freut ist die Kontinuität, mit der unsere Arbeit im Kartellrecht Anerkennung findet. Seit vielen Jahren findet man uns sowohl bei deutschsprachigen als auch internationalen Rankings im Kartellrecht an der Spitze. Als österreichische Kanzlei empfinden wir das als eine große Auszeichnung.“

„Es ist uns gelungen, über den österreichischen Tellerrand zu blicken und Schritt für Schritt global agierende Mandanten von unserer Beratungsqualität zu überzeugen“, ergänzt Dr. Florian Neumayr. „Damit haben wir einen Grundstein für die weitere internationale Entwicklung der Kanzlei im Kartellrecht gelegt.“

 

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