Oberhammer, bpv Hügel und DLA Piper bei erster virtueller Hauptversammlung

28. April 2020. Die Kanzleien Oberhammer Rechtsanwälte, bpv Hügel und DLA Piper haben mit Ewald Oberhammer, Christoph Nauer und Christian Temmel bei der ersten virtuellen Hauptversammlung einer börsenotierten Gesellschaft im deutschsprachigen Raum, gemeinsam mit Wilhelm Rasinger vom Interessensverband der Anleger (IVA), als unabhängige Stimmrechtsvertreter agiert.

Die COVID-19-GesV sieht vor, dass börsenotierte Gesellschaften ihre Hauptversammlungen virtuell abhalten können, wenn vier unabhängige Stimmrechtsvertreter bestellt werden. Aktionäre konnten bei der Hauptversammlung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft, der ersten virtuellen Hauptversammlung im deutschsprachigen Raum, über die Stimmrechtsvertreter Anträge stellen. Die Hauptversammlung wurde im Internet übertragen, Aktionäre konnten im Vorfeld, aber auch währenddessen Fragen an den Vorstand richten. Auch waren die Aktionäre berechtigt, noch während der Hauptversammlung, ihre jeweiligen Instruktionen an die Stimmrechtsvertreter zu ändern.

Die SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft notiert an der Wiener Börse im Segment prime market. Die Hauptversammlung fand letzte Woche am 16. April 2020 statt.

Ewald Oberhammer (Oberhammer Rechtsanwälte), Christoph Nauer (bpv Hügel) und Christian Temmel (DLA Piper Weiss-Tessbach) meinten einstimmig, dass sich diese Art der Abhaltung einer Hauptversammlung bewährt hat, und dass künftig, auch nach dem Ende der aktuellen COVID-19 bedingten Einschränkungen, öfter virtuelle Hauptversammlungen abgehalten werden könnten.

 

Presseaussendung