COVID-19 Legal Update: Fusionskontrolle in Österreich – Auswirkungen auf Zusammenschlussanmeldungen

25. März 2020 – need2know 

Mit dem am 22.03.2020 in Österreich in Kraft getretenen zweiten COVID-19-Gesetz kommt es auch zu wesentlichen Auswirkungen in Bezug auf Zusammenschlussanmeldungen, deren Fristen und deren Verfahren vor dem Kartellgericht. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat darüber hinaus auch angekündigt, ihren Geschäftsbetrieb umzustellen.

Auswirkungen auf Fristenlauf:

Dem Gesetz zufolge wird die 4-wöchige Prüfungsfrist für Zusammenschlussanmeldungen in Phase-I Verfahren, die bis zum 30.04. eingereicht werden, erst mit 01.05.2020 zu laufen beginnen. Dieses Fristen-Moratorium gilt aber gemäß einer Pressemitteilung der BWB vom 23.03.2020 nicht für Zusammenschlüsse, die noch vor Inkrafttreten des COVID-19-Gesetzes, dh vor dem 22.03.2020, angemeldet wurden. Darüber hinaus hat die BWB bekräftigt, dass die Wettbewerbsbehörden auch nach dem neuen Gesetz in begründeten Fällen auf Antrag der Parteien auf die Überprüfung einer Anmeldung verzichten können (Ermessensentscheidung).

Unter den gegenwärtigen Umständen können daher, abgesehen von Fällen eines Prüfungsverzichts, Transaktionen, die in Österreich nach dem 22.03.2020 angemeldet werden, frühestens mit Ende Mai 2020 freigegeben werden.

Nach dem zweiten COVID-19-Gesetz beginnt auch die 5-monatige Entscheidungsfrist des Kartellgerichts in bereits anhängigen Phase II-Verfahren sowie in Phase-II Verfahren, in denen ein Prüfungsantrag bis 30.04.2020 gestellt wird, erst mit 01.05.2020 zu laufen (ein Prüfungsverzicht kann auch in Phase-II Verfahren den Fristenlauf verkürzen).

Elektronische Anmeldung, Umstellung Geschäftsbetrieb:

Ab sofort können Zusammenschlussanmeldungen auch auf elektronischem Weg bei der BWB eingereicht werden. Die BWB hat nun, ebenfalls als Reaktion auf die COVID-19-Krise, ein entsprechendes Online-Fusionsanmeldesystem erfolgreich lanciert.

Im Einklang mit den umfassenden Beschränkungen, die derzeit in Österreich gelten, hat die BWB auch ihren Geschäftsbetrieb umgestellt: Die Behörde ist derzeit für die Öffentlichkeit geschlossen. Alle Besprechungen und Termine werden abgesagt, sofern sie nicht per Telefon oder über andere Medien durchgeführt werden können. Die Parteien werden gebeten, die Behörde auf elektronischem Wege zu kontaktieren.

Sollten Sie hierzu Fragen haben oder konkret Transaktionen von den Umstellungen betroffen sein, stehen wir sehr gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Praxisgruppe:
Wettbewerbs- und Kartellrecht

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