Astrid Ablasser-Neuhuber und Georg Rupprecht gewinnen Client Choice Awards 2019

Die internationale Auszeichnung wurde gleich in zwei Kategorien erlangt: Wettbewerbs- und  Kartellrecht sowie Restrukturierung und Insolvenz. 

15. Februar 2019. Den beiden Partnern von bpv Hügel, Dr. Astrid Ablasser-Neuhuber und Georg Rupprecht, Experten in Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie Restrukturierung und Insolvenz, wurde in London der Client Choice Award 2019 für Österreich in den jeweiligen Spezialgebieten verliehen.

Die Client Choice Awards würdigen weltweit Anwaltskanzleien und Partner, die sich durch die exzellente Betreuung ihrer Mandanten und die Qualität ihrer Dienstleistungen auszeichnen. Hauptkriterium für die Auszeichnung ist der erzielte Mehrwert für Klienten. Kanzleien und Anwälte werden ausschließlich von Klienten nominiert.

Die Auswahlkriterien für die Client Choice Awards sprechen für sich. Die Auszeichnungen bestätigen das Vertrauen unserer Mandanten in unsere Kompetenz und Qualität. Von Klienten nominiert zu werden, ist die höchste Auszeichnung für unsere Arbeit“, freuen sich Astrid Ablasser-Neuhuber und Georg Rupprecht nach der Preisverleihung.

Die Sieger wurden aus einem Pool von über 2.000 Bewertungen von Senior Corporate Counsels ausgewählt. Klienten haben Anwälte und Anwaltskanzleien nach folgenden Kriterien bewertet: Qualität der Rechtsberatung, wirtschaftliches Verständnis, Branchenkenntnisse, strategisches Denken, Abrechnungstransparenz, Preis-Leistungs-Verhältnis, Reaktionsschnelligkeit, effektive Kommunikation, Klarheit der Dokumentation, Austausch von Fachwissen, angemessene Teamstärke, Projektmanagement, Technologieeinsatz, Loyalität und Ethik.

Über Dr. Astrid Ablasser-Neuhuber

Astrid Ablasser-Neuhuber ist auf europäisches und österreichisches Kartell- und Fusionskontrollrecht spezialisiert und vertritt seit mehr als 20 Jahren nationale und internationale Mandanten vor österreichischen und europäischen Gerichten und Wettbewerbsbehörden. Sie leitet die Kartellrechtspraxis von bpv Hügel. Astrid Ablasser-Neuhuber ist als führende Anwältin (Band 1) in allen bedeutenden Anwaltsverzeichnissen (Juve, Chambers & Partners, Legal 500 („leading individual“) und Global Competion Review) genannt.

Über Georg Rupprecht

Georg Rupprecht ist spezialisiert auf Insolvenzrecht, Unternehmensrestrukturierung und die Beratung und Vertretung von Kreditgebern im Zusammenhang mit notleidenden Forderungen. In den letzten 20 Jahren hat Georg Rupprecht mehrere hundert Insolvenzen als Insolvenzverwalter, Schuldner- oder Gläubigerberater betreut.

Fotos:

  • Georg Rupprecht bei der Verleihung des Client Choice Awards 2019
    Fotorechte: Client Choice 
  • Dr. Astrid Ablasser-Neuhuber
    Fotorechte: Tanja Hofer

Presseaussendung