bpv Legal | Tschechien: Bereits dritter Erfolg vor dem Berufungsgericht in der Sache der Recycling-Gebühren

Das Energieteam von bpv BRAUN PARTNERS hat einen wesentlichen Erfolg bei der Verteidigung der Interessen ihrer Mandanten erzielt, als es gelang, in einem weiteren Gerichtsverfahren über die „Rückerstattung“ von Recyclinggebühren zu gewinnen. Dies ist bereits der dritte Erfolg in Schadensersatzklagen gegen den Staat.

 

20. Dezember 2018. Marc Müller, Partner der Kanzlei und Leiter des Energieteams sagt dazu: „Es freut mich sehr, dass das Berufungsgericht in der ersten Sache rechtskräftig entschieden hat und das fachliche Urteil unserer Kanzlei bestätigt hat, dass der tschechische Staat unrichtig vorgegangen ist, als er die Solarbetreiber verpflichtet hatte, Recyclinggebühren für die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebrachten Solarmodule zu zahlen. Dieses Urteil ist in der Tat ein Durchbruch für die Betreiber der PV-Anlagen in der Tschechischen Republik – auf dessen Grundlage können sie nämlich Entschädigung dafür fordern, was sie hätten niemals zahlen sollen. Die Situation der Betreiber ist umso günstiger, dass die bereits früher rechtskräftige Entscheidung des Berufungsgerichts zurzeit Entscheidungen weiterer Senate des Berufungsgerichts folgen, zuletzt vom heutigen Tag.“

 

bpv BRAUN PARTNERS vertritt diese Mandanten bereits seit 2012. In der Sache selbst ist auch eine positive Stellungnahme der Europäischen Kommission von Bedeutung, die bpv BRAUN PARTNERS noch vor der Eröffnung des eigentlichen Streits erhalten hat.

 

„Alle, die im Einklang mit der auferlegten Pflicht die Recyclinggebühr geleistet haben, haben immer noch Chance, die ganze Sache überprüfen zu lassen.“ Mgr. Pavel Vincík, Leiter der Praxis der Prozessführung und des Schiedsverfahrens in bpv BRAUN PARTNERS führt dazu Folgendes auf: „Zurzeit bereiten wir einen zweiten pool von Klägern vor, die von derselben rechtswidrigen Vorgehensweise des Staates betroffen sind. Wir haben nicht nur langjährige Erfahrungen auf diesem Gebiet, sondern dank der jüngsten Urteile das wahre „Ass im Ärmel“.