26. Hügel-Seminar: Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

27.03.2019

Den Start der Seminarreihe machte Dr. Julia Nicolussi, bpv Hügel, zu „Satzungsstrenge / Digitalisierung“. Der zweite Vortrag beschäftigt sich mit der gesellschaftsrechtlichen Umsetzung der AktionärsrechteRL – Ministerialentwurf zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie. 

 

Die Frist zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (EU) 2017/828 endet am 10. Juni 2019. Während der Umsetzungsentwurf in Deutschland bereits zur Diskussion steht (Entwurf zum ARUG II), lässt er in Österreich noch auf sich warten. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird er am 27.03.2019 bereits vorliegen.

Er wird der Richtlinie entsprechend Anreize zur langfristigen Mitwirkung von Aktionären börsennotierter Aktiengesellschaften schaffen, indem er die (grenzüberschreitende) Information und Ausübung von Aktionärsrechten erleichtert. Konkret wird er die Transparenz der Aktionärsstruktur erhöhen („know-your-shareholder“). Intermediäre, institutionelle Anleger sowie auch Vermögensverwalter und Proxy Advisors wird er verstärkt in die Pflicht nehmen.

Beispielhaft werden institutionelle Anleger und Vermögensverwalter Informationen zu ihrer „Mitwirkungspolitik“ zu veröffentlichen haben oder sich erklären müssen. Proxy Advisors werden auf ihrer Homepage den angewandten Verhaltenskodex bezeichnen oder erklären müssen, warum sie keinen anwenden. Der Hauptversammlung wird das Recht eingeräumt werden, über die Vergütungspolitik von Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder abzustimmen („say-on-pay“).

Abzuwarten ist, inwiefern einer einmal genehmigten Vergütungspolitik auch bindende Wirkung zukommen soll. Jedenfalls wird ein Vergütungsbericht zu erstellen sein. Schließlich wird der Entwurf die Transparenz von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen erhöhen und Zustimmungspflichten zu solchen Geschäften anordnen („related-party-transactions“). Spannend ist, wie der österreichische Gesetzgeber die Wesentlichkeitsdefinition ansetzen und das Zustimmungserfordernis ausgestalten wird.

 

Referenten: Leitende Staatsanwältin Hon. Prof. Dr. Sonja Bydlinski, MBA

Diskussion mit:
Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler, Universität Wien
Dr. Julia Told, Universität Wien

Wann:
Mittwoch, 27. März 2019  |  In der Zeit von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Im Hörsaal U 11 (Untergeschoss), Juridicum, Universität Wien
Schottenbastei 10-16
1010 Wien

 

Weitere Themen in der 26.  Seminarreihe „Aktuelle Entwicklungen im Unternehmens- und Steuerrecht“ im Sommersemester 2019 sind:

  • Verkauf des gesamten Unternehmens einer Kapitalgesellschaft – § 237 AktG, Holzmüller und Gelatine
  • Hinzurechnungsbesteuerung in Deutschland und Österreich
  • Up-stream und side-stream Umgründungen im Spannungsfeld zwischen Steuerrecht und Gesellschaftsrecht – Ausgewählte Fragen
  • Update: Einlagenrückgewähr und Verdeckte Ausschüttungen
  • VwGH-Rechtsprechung zur Unternehmensbesteuerung
  • Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Das Seminar findet vom 13. März bis 12. Juni 2019 statt und wird von den Professoren Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr, SC Univ. Prof. DDr. Gunter Mayr, Univ. Prof. Dr. Friedrich Rüffler, LL.M. und Univ. Prof. Dr. Ulrich Torggler, LL.M. veranstaltet.

Es ist das 26. Seminar der von Univ. Prof. Dr. Hanns F. Hügel begründeten Reihe.

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