Künstliche Intelligenz – Im Brennpunkt des Datenschutzrechts

Das 33. bpv Hügel-Breakfast Briefing befasste sich mit aktuellen Herausforderungen für Unternehmen im digitalen Kontext.

13. September 2019. Dr. Sonja Dürager, Partner und Leiterin der Praxisgruppe IT/IP- und Datenschutzrecht bei bpv Hügel, gab beim bereits 33. bpv Hügel-Breakfast Briefing Einblick in die rechtlichen Aspekte bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Spannungsverhältnis zu den datenschutzrechtlichen Grundsätzen und deren Anwendungen auf moderne Technologien, wie Chatbots, Smart Wearables, Automotive Cars oder Digital Twins.

KI beschreibt im Wesentlichen Technologien und Systeme, die anhand von großen Datenmengen Handlungsabläufe erlernen können. Es geht dabei nicht nur um technische Daten, wie etwa bei Predictive Maintenance, sondern in vielen Fällen auch um die persönlichen Daten der Nutzer solcher Techniken, die ua von Herstellern für die Produktentwicklung als wertvoll betrachtet werden. Auch Profiling (die Bewertung persönlicher Aspekte, um bestimmte Prognosen über die Person treffen zu können) stellt einen wichtigen Verarbeitungsvorgang bei Smarten Anwendungen dar.

KI ist der Inbegriff von maximaler Ausnutzung der Informationen, die aus Daten in allen – auch unbekannten und nicht vorhergesehenen – Lebenslagen gewonnen werden können, während das Datenschutzrecht vom Verbot der Datenverarbeitung ausgeht und eine solche nur unter strengen Voraussetzungen zulässt. Zahlreiche datenschutzrechtliche Herausforderungen stellen sich daher bei der Entwicklung und beim Einsatz von KI, etwa die Frage nach der Datenhoheit und der Rollenverteilung, oder nach den Möglichkeiten zur Sicherstellung von Betroffenenrechten (zB Löschung in Big Data Anwendungen).

Presseaussendung