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Das Gesellschaftsrecht ist ein zentraler Bestandteil unserer Tätigkeit als Wirtschaftskanzlei. Unsere Expertise umfasst neben dem klassischen Gesellschaftsrecht unter anderem auch die Bereiche Corporate Governance und Umstrukturierungen. Gerade dieser Bereich ist eng mit unserer steuerrechtlichen Beratung verknüpft. Wir begleiten unsere Klienten auf Partnerebene durch alle Phasen der unternehmerischen Tätigkeit, von der Gründung und Rechtsformwahl über die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags samt Nebenvereinbarungen bis hin zur Veräußerung oder Beendigung des Unternehmens.

Seit vielen Jahren gehört M & A zum Kernbereich unserer Rechtsberatung. Unsere Partner begleiten nationale und internationale Unternehmen sowie strategische und institutionelle Investoren zu allen Aspekten der Unternehmensakquisition im privaten wie auch im börsennotierten Bereich. Unsere Beratung umfasst die Akquisitionsstrategie, die steuerliche Strukturierung und die Due Diligence-Prüfung inklusive Erstellung und Verhandlung der Dokumentation. Außerdem gehören Fragen des Übernahmerechts sowie sämtliche sonstige Anforderungen an börsennotierte Gesellschaften zu unserem Beratungsspektrum.